Düsseldorf Das Sprachrohr der Patienten
Michael Wardenga hilft bei kaltem Essen und ignorierten Patientenverfügungen. Er ist Patientenfürsprecher.
Düsseldorf. Es ist der Alptraum vieler Angehörigen: In Eigenregie verordnet ein Arzt eine lebenserhaltende Maßnahme, obwohl der Patient sich zuvor klar gegen dieses Vorgehen ausgesprochen hatte. Für solche Fälle gibt es in vielen Krankenhäusern Patientenfürsprecher. Michael Wardenga ist ehrenamtlicher Patientenfürsprecher in einem Krankenhaus in Berlin und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Patientenfürsprecher in Krankenhäusern.
Für die Patienten des Krankenhauses ist er 24 Stunden am Tag erreichbar. „Patienten können mit allen Problemen zu uns kommen. Die Bandbreite der Probleme reicht dabei von kaltem Essen, bis hin zu ignorierten Patientenverfügungen. Wir unterstützen die Patienten und Angehörigen dann so gut wir können. Das bedeutet, dass wir beispielsweise bei der Pflegedienstleitung oder der ärztlichen Leitung nachfragen und dort für das Recht der Patienten einstehen. Es kann so weit gehen, dass wir im Notfall mit der Polizei drohen, wenn zum Beispiel Patientenverfügungen ignoriert werden und somit Körperverletzung betrieben wird“, sagt Wardenga.
„Für Patienten die in ein Krankenhaus kommen gibt es zwei wichtige Dinge zu beachten. Zum einen sollte man bereits zuvor eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, in welcher klar geregelt ist, welcher Angehörige die Vollmacht übernimmt. Dies ist sehr wichtig denn diese Person spricht dann zu 100 Prozent im Namen des Patienten und entscheidet so möglicherweise über seine Behandlung oder ähnliches.
Zweitens ist es wichtig selbige Vorsorgevollmacht in Kopie in den Akten des Krankenhauses hinterlegen zu lassen. Dadurch verhindert man Verwirrung. Es kann nämlich unter Umständen sehr schwierig sein, die Vorsorgevollmacht im Nachhinein noch geltend zu machen.“
In Nordrhein-Westfalen sind Beschwerdemanagementstellen für Patienten in Krankenhäusern Pflicht. Anders als in anderen Bundesländern gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorschriften für Patientenfürsprecher in Krankenhäusern. Das bedeutet, dass Patientenfürsprecher in unserem Bundesland keinen gesetzlichen Auftrag besitzen, sondern in einer Bittstellerfunktion auftreten. Für Michael Wardenga ein erheblicher Unterschied.
„Der gesetzliche Auftrag für Patientenfürsprecher ermöglicht es uns, ungehindert die Patientenzimmer zu begehen. Außerdem können wir in dringenden Fällen, in denen es um schnelle Entscheidungen geht, Hierarchien im Krankenhaus überspringen und direkt zu den entsprechenden Ansprechpartnern gehen“, sagt er.
„Ein Extremfall, der aber schon einige Male aufgetreten ist, ist die Situation, dass ein Patient im Sterben liegt und die Ärzte eine Magensonde legen wollen, der Patient sich in seiner Patientenverfügung aber dagegen ausgesprochen hat. In diesem Fall steht der Wille des Krankenhauses gegen den Willen des Patienten. Letzterer geht in diesem Fall immer vor. Es gibt ein Recht auf die Krankheit. Wenn jemand eine Behandlung ablehnt, dann darf er auch nicht behandelt werden.“
Ein großes Problem für die Patientenfürsprecher ist, dass viele Patienten gar nicht wissen, dass es sie gibt. Auch in Düsseldorf gibt es in vielen Krankenhäusern ehrenamtliche Patientenfürsprecher. „Die Informationslage ist unterschiedlich. Einige Krankenhäuser verstecken die Informationen im Impressum ihrer Internetseiten, andere informieren schon bei der Ankunft über die verschiedenen Möglichkeiten“, sagt Michael Wardenga. Man kann schon sehr viel erreichen, wenn man als Patient weiß, wen man ansprechen muss und der Patientenfürsprecher sich für die Patientenrechte einsetzt.“