Davon profitieren alle
Auf dem Weg zum flächendeckenden Wlan gab es für die Stadt bisher immer einen wichtigen technischen Fallstrick: die im deutschen Recht verankerte Störerhaftung. Aus der leitet sich ab, dass ein Wlan-Anbieter haftet, wenn über sein Netzwerk eine Straftat verübt wird.
17.07.2015
, 21:46 Uhr
Die Stadt selbst wollte dafür nicht gerade stehen.
Sie drängte darauf, dass ein Telekommunikationsunternehmen als Anbieter auftritt, da dieses im Online-Recht durch bestimmte Privilegien geschützt ist. Einen solchen Anbieter hat die Stadt nun gefunden — und kann sich auf die Schulter klopfen. Sie profitiert davon, dass Unitymedia durch den freien Wlan-Zugang Werbung für sich und seine sonstigen Dienste macht und der Stadt selbst keine Kosten entstehen.