Düsseldorf DEG-Fan verprügelt: Ordner muss 5400 Euro Strafe zahlen
Missverständnis beim Spiel gegen Straubing. 31-Jähriger hat den Nebenjob als Sicherheits-Kraft inzwischen aufgegeben.
Düsseldorf. Es sollte ein Spaß für die DEG-Fans werden. Zum Spiel gegen Straubing im Januar vergangenen Jahres hatten sie eine „Auswärtsfahrt zum Heimspiel“ organisiert und vor der Partie eine fröhliche Tour durchs Münsterland organisiert. Im Dome wollten sie dann zusammen mit den etwa 20 Fans aus Straubing im Gästeblock feiern. Für einen 47-Jährigen endete der Tag aber im Krankenhaus. Er wurde von Ordner Sebastian S. brutal zusammengeschlagen. Der 31-Jährige musste sich dafür am Montag vor dem Landgericht verantworten.
Letztendlich war das Ganze ein Missverständnis. Der Ordner, der sein Studium als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes finanzierte, hatte von der Fan-Aktion nichts gewusst. Als der 47-Jährige nach einer Pause wieder zurück in den Gästeblock wollte, stoppte ihn Sebastian S., weil der Mann kein gültiges Ticket für diesen Bereich der Halle hatte.
Als der Streit eskalierte, warf Sebastian S. den DEG—Fan zu Boden, setzte sich auf den Mann und schlug dreimal mit der Faust zu. Neben anderen Blessuren bestand zunächst der Verdacht auf Gehirnerschütterung, der sich allerdings nicht bestätigte. In der ersten Verhandlung hatte der 31-Jährige sein Fehlverhalten eingeräumt: „Ich hätte Hilfe holen sollen.“ Nach dem Spiel hatten mehrere weitere Fans sich an die Polizei gewandt, weil ihr Kumpel zusammengeschlagen worden war.
Der Angeklagte und das Opfer hatten sich schon zum Auftakt des Prozesses geeinigt. Sebastian S. entschuldigte sich bei dem 47-Jährigen und sagte zu, ihm 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Nachdem das Geld eingegangen ist, wurde die Sache am Montag zu Ende gebracht.
Inzwischen hat der 31-Jährige seinen Job als Sicherheits-Kraft aufgegeben und arbeitet jetzt bei einer Immobilien-Firma. In der ersten Instanz war Sebastian S. vom Amtsgericht einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Am Montag machte das Landgericht daraus eine Geldstrafe von 5400 Euro, die der junge Mann monatlich in Raten von 150 Euro abstottern kann. si