(wuk) Das Schicksal des Ausflugsschiffes „MS Stadt Düsseldorf“ ist womöglich besiegelt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) jetzt in einem Hinweis den früheren Schiffseignern, den Betreibern der Weißen Flotte, mitgeteilt. Vor dem OLG versuchen die Flotten-Chefs nämlich bereits in zweiter Instanz, die Herausgabe des Schiffes an fünf Kölner Gastwirte juristisch zu verhindern.
Das Quintett hatte das Motorschiff im August 2020 bei Ebay für rund 75 000 Euro ersteigert – das war den Flottenbetreibern offenbar deutlich zu wenig. Zunächst hatte das Düsseldorfer Landgericht dennoch die Herausgabe des Schiffes an die Höchstbietenden verfügt. Nun ließ das OLG in der Berufung wissen: Das Urteil könnte wirksam sein. Fällt der Flotten-Familie bis 8. Mai kein zugkräftiges Gegenargument ein, könnte der Weißen Flotte die nächste Prozessniederlage drohen.
Mit etlichen Einwänden hatten die Chefs der Weißen Flotte vergeblich versucht, den Abschluss der Versteigerung noch zu torpedieren. Unter anderem hieß es, die Frau des Geschäftsführers habe im Angebot schlicht „vergessen“, eine Hypothek von 1,4 Millionen Euro zu erwähnen, die angeblich auf dem Schiff laste. Das Landgericht sah aber keinen Grund, den Abschluss für unwirksam zu erklären, sprach den Kölnern das Schiff im April 2022 zu. Die Flotten-Eigner legten Berufung ein, über die jetzt das OLG zu entscheiden hat. Dort gehen die Richter nach vorläufiger Einschätzung von einem „wirksamen Vertragsabschluss“ aus.
Kann die Weiße Flotte also in den nächsten Wochen keine triftigen Argumente für eine Anfechtung des Ebay-Zuschlags liefern, dann könnte das OLG die Berufung der Flotten-Chefs ohne weitere Verhandlung per Beschluss zurückweisen. Die Prozesskosten zu tragen, dürfte für die Weiße Flotte kein Problem sein. Die Kölner Gastwirte hatten jedoch bereits angekündigt, für jeden Monat, in dem sie das Schiff nicht nutzen können, einen Ausfall gegen die Weiße Flotte geltend zu machen.