Doch das Vereinsgesetz ist da eindeutig: Verboten werden kann ein Verein nur, wenn er klar den Strafgesetzen zuwiderhandelt oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Das muss man „Ansaar International“ erst einmal nachweisen. Sollte jeder Verein verboten werden, bei dessen Events mal Extremisten jeglicher Couleur als Redner auflaufen, die staatlichen Institutionen hätten reichlich zu tun. Es ist aber offenkundig, dass die Behörden dem Verein genau auf die Finger schauen, wachsam sind und jede rechtliche Möglichkeit, die sich ihnen in der Zukunft bietet, auch ausschöpfen werden.