Zu den Pflichten eines Angeklagten gehört es nach deutschem Recht, während der gesamten Hauptverhandlung ununterbrochen anwesend zu sein. Kommt er nicht, wird nicht verhandelt – von wenigen und klar geregelten Ausnahmen einmal abgesehen. Doch das Verfahren, das derzeit gegen einen Bundespolizisten am Amtsgericht Düsseldorf läuft, ist keine solche Ausnahme – umso erstaunlicher, dass der Angeklagte nun schon zum dritten Mal nicht erschien. Das habe sie so auch noch nie erlebt, sagte am Montag die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Angeklagt ist der 50-Jährige wegen Raubes und Nötigung, er soll seiner ehemaligen Geliebten das Handy aus der Handtasche geraubt und die Frau am Tag danach verfolgt und bedroht haben. Er bestreitet die Vorwürfe, sagte unter anderem, das Handy sei eines gewesen, dass er ihr geschenkt habe, gewissermaßen also seines. Der Vorfall ereignete sich im April vergangenen Jahres an der Classic Remise in Düsseldorf, dort war die Frau zu Besuch mit ihrem neuen Partner, der auch als Zeuge aussagte. Vor zwei Jahren hatten sich die beiden nach mehr als zehn Jahren getrennt, verheiratet ist der 50-Jährige indes mit einer anderen Frau, mit der er auch zusammenlebt.
An diese Adresse hatte die Amtsrichterin am frühen Montagmorgen Polizisten geschickt, um eine Vorführung zum letzten Verhandlungstermin zu erwirken, wie am Rande des Prozesses zu erfahren war. Schon zu zwei zuvor im April anberaumten Terminen war der Mann nicht gekommen, jeweils mit der Begründung, krank zu sein, und ohne im Vorhinein abzusagen, sodass sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwältin, die beiden Schöffen und die Richterin vor Ort waren – aber den Prozess nicht fortführen konnten.
Doch auch die polizeiliche Vorführung scheiterte: Der Mann war am Montagmorgen nicht zu Hause, seine Ehefrau gab keine Auskunft darüber, wo er sein könnte. Auch sein Verteidiger wusste wenige Stunden später im Gerichtssaal von nichts, berichtete lediglich, er habe mit seinem Mandanten zuletzt vor einigen Tagen gesprochen, und dieser wisse sehr genau, was auf ihn zukomme.
Denn nun hatte die Amtsrichterin genug – und erließ Haftbefehl gegen den Mann. Seine Atteste reichten nicht aus, um eine Verhandlungsunfähigkeit zu belegen, sagte sie, er fehle also letztlich zum dritten Mal unentschuldigt. Jetzt soll er festgenommen und so die Fortsetzung des Prozesses erzwungen werden. Bei einer Verurteilung droht dem 50-Jährigen, der derzeit zu reduzierten Bezügen vom Dienst suspendiert ist, der Verlust seiner Beamtenrechte. Wann das Verfahren fortgesetzt und das Urteil gesprochen werden kann, ist allerdings offen.