Es geht um 150 Millionen Euro jährlich Die Grundsteuer – und viele offene Fragen
Düsseldorf · Die Berechnungen des Landes und der Stadt Düsseldorf zu den Hebesätzen unterscheiden sich, sagt die Kämmerin. Wie sie damit jetzt umgehen will.
(ale) Die Stadt wird wohl vorerst mit den bestehenden Hebesätzen für die Grundsteuer den neuen Haushalt aufstellen. Das Land hatte zwar im Zuge der Reform für jede Kommune neue Sätze berechnet, wonach sich die Gesamteinnahmen nicht verändern sollen, die Ergebnisse sind aber für die Stadt noch nicht eindeutig nachzuvollziehen, sagt Kämmerin Dorothée Schneider. Letztlich ist also noch offen, wie die Stadt weiter vorgeht. Skeptisch sieht Schneider zudem die vom Land vorgesehene Neuerung, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe einzuführen.
Die von der Kommune festzulegenden Hebesätze sind Teil der Berechnung für die von Immobilieneigentümern zu zahlende Grundsteuer. Derzeit liegt der Satz bei 440 Prozent in Düsseldorf. Allerdings führt die Reform der Steuer – für mehr Gerechtigkeit bei der Wertermittlung – dazu, dass sich die Belastung zu Ungunsten von Eigentümern von Wohnobjekten im Vergleich zu Gewerbeimmobilien verändert. Das Land will deshalb für diese Kategorien unterschiedliche Hebesätze zulassen und hat für jede Kommune Werte veröffentlicht, die den Effekt ausgleichen sollen.
Für Düsseldorf sind nun deutlich niedrigere Sätze für Wohnimmobilien genannt, leicht höhere fürs Gewerbe. Kämmerin Schneider sagt allerdings, dass eigene Berechnungen andere Ergebnisse gehabt hätten. Die Zahlen des Landes würden zu Ausfällen von rund 20 Millionen Euro bei insgesamt Einnahmen von 150 Millionen Euro jährlich führen, sagt Schneider. Deshalb wolle sie zunächst mit den alten Hebesätzen planen, wonach das Steuervolumen insgesamt gleichbleibe. Die Kämmerin vermutet, dass das Land bei noch fehlenden Angaben von Eigentümern Werte geschätzt habe.
Die Kämmerin geht davon aus, dass sich die Datenlage in den nächsten Wochen weiter verbessert. Bis dahin will sie alle Wege offenhalten, die Verwaltung müsse sich zudem erst auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Eine Entscheidung müsste am Ende die Politik treffen. Die Hebesätze könnten auch nach der Haushaltseinbringung noch geändert werden. Man stehe dazu, dass man weiterhin nicht mehr Steuern einnehmen wolle.
Gegen differenzierte Sätze spreche derzeit zudem, eine schwierige technische Umsetzung bis zum Beginn des kommenden Jahres. Auch rechtliche Risiken müssten beachtet werden, aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken habe der Städtetag für ein Gutachten gestimmt.
So erscheint ein nicht zwischen Wohnen und Gewerbe differenzierter Hebesatz derzeit als wahrscheinlicher. Vor allem die Eigentümer relativ großer Grundstücke mit kleiner Wohnbebauung könnten in Düsseldorf dann höher belastet werden, eher nicht Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, was für die Mieten relevant ist. Das Gewerbe würde eher entlastet werden.