Fall am Amtsgericht Düsseldorf Anwalt selbst vor Gericht – weil er Ministerpräsidentin als „Russenliebchen“ bezeichnete
Düsseldorf · In zwei E-Mails soll sich ein 56-jähriger Rechtsanwalt aus Düsseldorf massiv im Ton gegenüber einer amtierenden Ministerpräsidentin vergriffen haben. Wegen zweifacher Beleidigung will die Staatsanwaltschaft seine Verurteilung erreichen.
(wuk) Wo die Meinungsfreiheit aufhört und die Grenze zur Beleidigung überschritten ist, soll jetzt eine Amtsrichterin herausfinden. In zwei E-Mails unter der Überschrift „Förderung Russisch Deutscher Verein“ soll sich ein 56-jähriger Rechtsanwalt aus Düsseldorf im April 2022 massiv im Ton gegenüber einer amtierenden Ministerpräsidentin vergriffen, soll die Politikerin unter anderem als „Russenliebchen“ bezeichnet haben. Wegen zweifacher Beleidigung will die Staatsanwaltschaft am Montag (27. Mai) seine Verurteilung erreichen.
Im Abstand von vier Tagen hatte sich der Volljurist angeblich zunächst direkt an die Landes-Chefin, dann an die Poststelle der von ihr geführten Landesregierung gewendet. Während die erste Mail noch mit den Worten „Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin“ begann, schien der Respekt des Verfassers vor der Politikerin nur wenige Tage später schon deutlich gesunken: Die zweite Mail begann nur noch mit der Anrede „Frau Ministerpräsidentin“.
Das allein wäre nicht strafbar. Doch im ersten Text wurde der Politikerin wegen einer behaupteten Nähe zum russischen Putin-Regime bereits Landesverrat vorgeworfen, ihr politisches Wirken wurde in dieser Mail als „widerlich und vollkommen unakzeptabel“ bezeichnet und ihr Rücktritt gefordert: „Sie dürfen kein öffentliches Amt hierzulande bekleiden“, hieß es dort weiter. In der Folge-Mail wurde die Landes-Chefin dann als „Russenliebchen“ betitelt. Auch wurde ihr in diesem zweiten Text vorgeworfen, sie würde Putin als „Massenmörder die Stange halten“.
Amtsrichterin will Angeklagten erst zu Wort kommen lassen
Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen „Beleidigung in zwei Fällen“ einen schriftlichen Strafbefehl gegen den Rechtsanwalt beantragt. Auf diesem Weg kann gegen Tatverdächtige auch ohne eine mündliche Gerichtsverhandlung bereits eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr verhängt werden.
Die Amtsrichterin hat den beantragten Strafbefehl gegen diesen Anwalt aber nicht erlassen. Sie will den 56-Jährigen jetzt zu den erhobenen Vorwürfen erst persönlich und in einem öffentlichen Prozesstermin zu Wort kommen lassen, bevor sie sich zu diesem Fall ein Urteil bildet.