Finanzen in Düsseldorf Düsseldorf reformiert die Vergnügungssteuer
Düsseldorf · Keine Abgaben mehr fürs Tanzen in Clubs, aber höhere für Glücksspielautomaten.
Die Stadt verabschiedet sich von einer Art Steuerrelikt. Fürs Tanzen in Bars oder Diskotheken wird im neuen Jahr keine Vergnügungssteuer mehr von den Betreibern zu zahlen sein. Das hat diese in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert. Gleichgesetzt waren „Tanzveranstaltungen“ in der städtischen Satzung bislang mit „Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern, Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art, Sex- und Erotikmessen“. Gleichzeitig war stets darauf verwiesen worden, dass die Inhaber von Kinos, Restaurants oder Anbieter anderer Freizeitbeschäftigungen keine Vergnügungssteuer zahlen müssen. Und es keinen Grund gebe, Tanzveranstaltungen anders zu behandeln.
Etwas verzögert fiel die Entscheidung für die Reform der Vergnügungssteuer jetzt im Stadtrat, da die CDU sich zuletzt noch nicht einig war, wie sie zu einer höheren Belastung von Gastronomen steht, wenn sie Einnahmen über Spielautomaten haben. Ratsherr Giuseppe Saitta, selber Gastronom und Vorsitzender beim Dehoga in Düsseldorf, sah eine nicht hinnehmbare zusätzliche Belastung für viele Wirte, gerade in Eckkneipen.
Tatsächlich generieren diese mit zwei Spielautomaten monatlich häufig Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich. Mit der Reform sollen sie die gleichen Abgaben zahlen wie Spielotheken – also 20 Prozent und nicht mehr wie bislang elf Prozent. Saitta nahm an der Abstimmung im Stadtrat am Donnerstag übrigens nicht teil, während die CDU jetzt für die Reform stimmte.
Die Stadt hatte vor allem ordnungspolitisch argumentiert, also letztlich der Spielsuchtprävention. Politische Vertreter hatten betont, dass das Geschäftsmodell einer Kneipe überprüft werden müsse, wenn die zusätzliche Belastung von neun Prozent so gravierend sei. Zudem seien Spielautomaten keine schützenswerte Form der Kneipenkultur.