Bauen in Düsseldorf Oberverwaltungsgericht hebt Baustopp am Belsenplatz auf
Düsseldorf · Das Bauvorhaben auf dem ehemaligen Chateau-Rikx-Gelände in Oberkassel darf nun doch umgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgeändert.
(arc) Das in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten „Alten Bahnhof“ in Oberkassel und der dortigen Gastronomie genehmigte Wohn- und Geschäftshaus darf weiter gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Der Grundstückseigentümer des „Alten Bahnhofs“ hatte als Nachbar gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht geklagt. Er befürchtete wegen der Wohnnutzung unter anderem Beschränkungen des Gastronomiebetriebs. Das Verwaltungsgericht setzte im Eilverfahren die Baugenehmigung außer Vollzug, was einen Baustopp bedeutete. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Bauherrn hatte nun Erfolg.
Zur Begründung führte der 10. Senat aus: Die Baugenehmigung verletzt nach der Prüfung im Eilverfahren keine Rechte des Nachbarn. Der Gastronomiebetrieb im „Alten Bahnhof“ hat keine zusätzlichen Beschränkungen durch die hinzukommenden Wohnungen zu befürchten, solange er sich an die für ihn geltenden Lärmgrenzwerte hält. Wer eine Wohnung in einem so genannten Kerngebiet, in dem der „Alte Bahn-hof“ und das Vorhaben liegen, bezieht, dem ist grundsätzlich auch der in einem solchen Gebiet erlaubte Lärm zuzumuten. Einer über die Einhaltung der Lärmwerte hin-ausgehenden Einzelfallbetrachtung der Zumutbarkeit des Lärms, wie sie das Verwaltungsgericht vorgenommen hatte, bedarf es nicht. Eine solche Prüfung kommt nur in reinen oder allgemeinen Wohngebieten in Betracht, in denen das Wohnen besonders schutzbedürftig ist. Auch die für das Vorhaben erteilen Befreiungen von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans verletzen nach dem Prüfungsmaßstab im Eil-verfahren keine Nachbarrechte. Ebenso wenig hindert die Denkmaleigenschaft des „Alten Bahnhofs“ den Bau des Vorhabens, den der Bauherr nun fortsetzen darf. Dabei trägt er das Risiko, dass im Hauptsacheverfahren nach weiterer Prüfung die Baugenehmigung doch noch aufgegeben wird.
Bei dem Bauherrn handelt es sich um das Unternehmen „Ralf Schmitz“, deren Geschäftsführender Gesellschafter Axel Schmitz das Urteil natürlich erfreut aufnimmt: „Es entspricht dem, was wir erwartet haben, zumal das Urteil in allen Einzelthemen sehr eindeutig ausfällt.“ Der Projektentwickler will schon in der nächsten Woche die Bautätigkeit wieder aufnehmen. „Wir sind jedenfalls froh, dass wir das Bauvorhaben nun genauso umsetzen können, wie wir es geplant hatten“, sagt Schmitz.