Fall am Amtsgericht Düsseldorf Dackel biss mehrfach zu – Hundehalterin akzeptiert Bußgeld nicht

Düsseldorf · Jetzt muss ein Amtsrichter entscheiden, ob die 63-jährige Hundehalterin das Bußgeld die 2400 Euro zahlen muss.

Auch am Flinger Broich gilt für Hunde eine Leinenpflicht.

Auch am Flinger Broich gilt für Hunde eine Leinenpflicht.

Foto: Andrea Warnecke dpa

(wuk) Herrscht wirklich Dackel-Alarm im Stadtteil Flingern? Eine Strafe in Höhe von 2400 Euro wurde gegen eine 63 Jahre alte Hundebesitzerin wegen fahrlässiger Körperverletzung verhängt, weil sie ihre beiden Dackel am Flinger Broich angeblich mehrfach von der Leine ließ – obwohl sie doch gewusst habe, dass einer der beiden auf Fremde losgeht und dann auch noch zubeißt.

Schon im Mai 2019 sei es zu einem Vorfall gekommen. Und dann erneut im Herbst 2021 und im April vergangenen Jahres. In diesen beiden Fällen soll sich jener Hund jeweils in die Wade von Passanten verbissen haben. Weil die Tierhalterin gegen die Geldstrafe aber Einspruch erhoben hat, will ein Amtsrichter jetzt am Montag (23. Oktober) über den Fall verhandeln.

Ein frei zugängliches Gelände habe die Düsseldorfer Dackelhalterin nach Angaben der Anklage mehrfach für Gassirunden mit ihren beiden Vierbeinern genutzt. Dabei soll die 63-Jährige die Hunde jeweils von der Leine gelassen haben. Ein Zwischenfall, der sich dort mit einem Fußgänger bereits im Mai 2019 ereignet haben soll, wird laut Düsseldorfer Staatsanwaltschaft „gesondert verfolgt“. Und doch habe die Hundehalterin ihre Vierbeiner danach nicht etwa angeleint, sondern weiter einfach frei laufen lassen.

An einem Septembernachmittag 2021 sollen beide Tiere dann bellend wiederum auf einen 59-jährigen Mann zugelaufen sein, der damals zufällig vorbeikam. Einer der Dackel habe sich in die linke Wade des Mannes verbissen und ihn dabei verletzt. Obwohl auch dieser Vorfall zu einem Verfahren gegen die 63-jährige Hundehalterin führte, soll sich eine identische Szene im April vergangenen Jahres – am selben Tatort – wiederholt haben. Auch diesmal seien die Hunde nicht angeleint gewesen und der bereits aufgefallene Hund soll diesmal nach Angaben der Anklage einen 43-jährigen Passanten an dessen rechter Wade erwischt haben.

Der Halterin wird daher jetzt fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Der städtische Ordnungs- und Service-Dienst (OSD) weist Hundehalter stets auch mit Bußgeldern darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet eine grundsätzliche Leinenpflicht gilt – außer in speziell eingezäunten Hundefreilaufflächen sowie auf linksrheinischen Wiesen entlang des Stroms.

Die hier gegen die Hundebesitzerin schriftlich verhängte Strafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro war nach der Verletzung der beiden Passanten jedoch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit ergangen, sondern wegen einer Straftat in zwei Fällen. Ob ihr Einspruch dagegen berechtigt ist, will der Düsseldorfer Amtsrichter am 23. Oktober ab 10 Uhr im Saal 1.106 prüfen.