Prozess in Düsseldorf Hundehalterin soll mit Leine geschlagen haben
Düsseldorf · Eine 48-Jährige mit zwei leinenlosen Hunden soll eine Passantin im vergangenen Sommer in einer Grünanöage angegriffen haben. Diese soll sie zuvor auf die Anleinpflicht hingewiesen haben.
(wuk) Mit einer angeblich bissigen Hundehalterin muss sich jetzt das Amtsgericht befassen. Im Streit um die Anleinpflicht für ihre beiden Kleinhunde soll die 48-Jährige an einem Augustabend 2020 eine Passantin (47) in einer Grünanlage im Düsseldorfer Norden zuerst mit der Hundeleine geschlagen, ihr dann zusätzlich in die Kopfhaut gebissen haben. Die Fußgängerin soll ein Schleudertrauma erlitten haben, Prellungen sowie etliche Hämatome. Die Anklage gegen die Hundebesitzerin geht von gefährlicher Körperverletzung aus.
Grundsätzlich gilt im gesamten Stadtgebiet – von wenigen Ausnahmeflächen abgesehen – eine Pflicht zum Anleinen von Hunden jeder Größe und Rasse. Zu den Ausnahmen zählen eigens ausgewiesene und eingezäunte Hundefreiläufe sowie bestimmte Bereiche an den Rheinwiesen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, werden mit Bußgeldern zwischen 75 und 200 Euro geahndet. Darauf, so die Anklage, war die Halterin der kleinen, leinenlosen Hunden von einer Passantin in einer Grünanlage hingewiesen worden. Da die 48-Jährige aber uneinsichtig gewesen sei, wollte die Fußgängerin angeblich Fotos von der Halterin samt Tieren machen.
Die Reaktion der 48-Jährigen soll jedoch mehr als heftig gewesen sein. Als Schlagwaffe soll sie ihre Hundeleine eingesetzt, die Passantin damit am Oberkörper verletzt haben. Danach soll sie der 47-Jährigen in die Kopfhaut gebissen haben. Den Biss eines Menschen halten Mediziner sogar für noch gefährlicher als einen Hundebiss. Untersuchungen von Ärzten der Berliner Charité führten angeblich zum Ergebnis, dass es nach einem Menschenbiss in bis zu 25 Prozent aller Fälle zu einer Infektion kommen könne, bei Hundebissen dagegen nur in rund zehn Prozent. Dafür verantwortlich sind Bakterien, Viren oder gar Parasiten, die bei einem Biss übertragen werden können. Mund und Zähne sind laut Experten stets von Erregern besiedelt. Pathogene werden daher bei einem Biss in die Haut oder das darunter liegende Gewebe transportiert. Das könne zu schwersten Infektionen bis hin zu einer Blutvergiftung führen – auch bei Menschenbissen.
Im vorliegenden Fall (Verhandlungstermin: 14.Juni) sind solche Entzündungsfolgen bisher nicht bekannt. Zum Prozess wurden laut Gericht neben der verletzten Passantin weitere Zeugen vorgeladen.