NRW Hundeausläufe dringend gesucht

Urdenbach · In Urdenbach könnte eine Hundewiese entstehen. Die BV 10 will eine in Hellerhof. Es gibt viele Verstöße gegen die Anleinpflicht.

 Auf dieser Wiese in der Grünanlage An der Ziegelei könnte eine Hundeauslauf entstehen.

Auf dieser Wiese in der Grünanlage An der Ziegelei könnte eine Hundeauslauf entstehen.

Foto: Andrea Röhrig

Der Trend zum Hund ist ungebrochen: Stand März waren in Düsseldorf 24 938 Hunde registriert und damit
1411 mehr als vor einem Jahr. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der angemeldeten Hunde um rund 5000. An was es in der Landeshauptstadt fehlt, sind Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen, sogenannte Hundeauslaufplätze und -freilaufflächen.

Von Letzterem gibt es in der Stadt gerademal vier. 32 eingezäunte Hundeauslaufplätze hat die Stadt zudem auf ihrer Internetseite aufgeführt. Darunter vier im Düsseldorfer Süden: zwei in Holthausen, eine in Hassels und eine in Wersten, im Stadtbezirk 10 gar keine. Deswegen hat die Bezirksvertretung (BV) 9 in ihrer Februar-Sitzung Bedarf für Flächen in Himmelgeist, Itter und Urdenbach angemeldet, die BV 10 für Hellerhof.

Wie das Gartenamt den Stadtteilpolitikern der BV 9 jetzt mitgeteilt hat, hat sie Standorte geprüft. Infrage kommt nach Einschätzung der Verwaltung nur eine Möglichkeit in Urdenbach. Und zwar eine Wiese in der Grünanlage „An der Ziegelei“. Die Kosten für eine Zaunanlage (1,20 Meter hoch und zirka 180 Meter lang) liegen bei rund 15 000 Euro. Da das Geld nicht im Etat des Gartenamtes vorhanden ist, müsste die BV die eigene Geldschatulle aufmachen.

Auch die Mitglieder der Bezirksvertretung 10 sehen schon seit Jahren den Bedarf für eine Hundeauslauffläche. Zunächst hatten die Politiker als Übergang eine Wiese an der Koblenzer Straße im Blick, und auch eine vorgeschlagene Fläche am Rodelberg lehnte die Verwaltung mit Bezug auf das dort beginnende Landschaftsschutzgebiet ab.

Doch die Stadtteilpolitiker haben nicht locker gelassen. In der BV-Sitzung am 23. Juni 2020 fassten sie den Beschluss, die Verwaltung möge doch eine Hundeauslauffläche im Stadtbezirk 10 einrichten. Dafür brachte die SPD eine Wiese entlang der S-Bahn-Trasse in Hellerhof ins Spiel, die zwischen der Brücke über den Mühlenbach in Richtung Jugendfreizeiteinrichtung St. Matthäus verläuft. Die Verwaltung teilte mit, dass diese Fläche aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht geeignet sei.

Konflikte in Kämpe und Rheinbogen häufen sich

Doch nun wurde die BV 10 in ihrer Sitzung vergangene Woche wieder aktiv und wiederholte den Antrag aus Mitte 2020. Hintergrund ist, dass sich „seit geraumer Zeit Konflikte mit nicht angeleinten Hunden im Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe und in den Wald- und Randbereichen des Garather Waldes mehren“, heißt es in dem SPD-Antrag, der einstimmig angenommen wurde. Diese Sorgen haben auch die Mitglieder der BV 9 nicht nur für die Kämpe, sondern auch für den Himmelgeister Rheinbogen.

Das sieht auch die Stadt so: „Die Feststellung im Antrag, wonach viele Hundebesitzer ihre Hunde im Naturschutzgebiet nicht anleinen, trifft aus Sicht der Verwaltung zu. Während der besonderen Zeiten der Corona-Pandemie werden alle Naherholungsgebiete wesentlich stärker frequentiert als zuvor. Dadurch entstehen Probleme, die in diesem Ausmaß bisher nicht auftraten.“

Das Gartenamt als Naturschutzbehörde sei hierzu mit Landwirten, Jägern und der Biologischen Station Haus Bürgel in einen intensiven Austausch getreten, teilte die Stadt mit. Unter anderem wird derzeit überprüft, ob zusätzliche Naturschutzgebietsschilder erforderlich sind. Diese sollen mit Zusatzschildern in Form von Piktogrammen versehen werden, die auf die Verbote hinweisen, auch auf das Anleingebot.

Problem: Für die Landschaftsschutzgebiete enthält der Landschaftsplan der Stadt zwar kein Wege- und kein Anleingebot. Dennoch seien die jeweiligen Betretungsregeln zu beachten. So dürfen etwa landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht betreten werden. In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen auf eigene Gefahr gestattet. Nach dem Forstrecht müssen Hundebesitzer ihre Tiere im Wald anleinen, wenn beide den Weg verlassen.

Anders sieht es im Naturschutzgebiet aus: Hier gilt überall ein Wege- und Anleingebot. Immer dann, wenn die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde oder der Biologischen Station vor Ort seien, sprächen sie Bürger aktiv an, wenn sich diese abseits der Wege bewegten oder die Hunde unangeleint seien. Das Ordnungsamt wurde um Mithilfe gebeten, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung.

Um Hundebesitzer über das richtige Verhalten in den Schutzgebieten wurde ein so genannter Hundeflyer entworfen, in den die relevanten Regelungen des Landschaftsplanes der Stadt, des Landesnaturschutzgesetzes, des Forstrechtes und der Düsseldorfer Straßenordnung eingeflossen sind.