NRW Villa Sohl verfällt weiter vor sich hin

Hubbelrath · Der Eigentümer betont, dass er Sicherungsmaßnahmen überprüft und nachbessert. Ein klärendes Gespräch vor Ort soll nun Anfang Juni stattfinden.

 Die Villa Sohl droht seit vielen Jahren zu verfallen.

Die Villa Sohl droht seit vielen Jahren zu verfallen.

Foto: Marc Ingel

(arc) Vor gut einem Jahr schien es mit der Villa Sohl endlich ein gutes Ende zu nehmen. Nachdem der Projektentwickler Lanzerath 2016 das Grundstück mit der Villa des ehemaligen Thyssen-Managers Hans-Günther Sohl erworben hatte, bewegte sich lange nichts, denn die Politik wollte den 40 000 Quadratmeter großen Park als Gartendenkmal erhalten, der Investor fühlte sich ausgebremst – der Garten verwilderte, das Haus verfiel und wurde in Internetforen zum „Lost Place“. Mit der leicht abgespeckten Planung konnten dann in der Bezirksvertretung 7 alle leben, der Bauvorbescheid wurde erteilt.

Seitdem ist nicht viel passiert, und im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung 7 forderte die FDP jetzt mehr „Sicherheit und Frieden für die Anwohner rund um die Villa Sohl. Die Vorgärten und Wege sind am Wochenende voller zerbrochener Bierflaschen“, beschreibt FDP Ratsfrau Christine Rachner. „Trotz vieler Gespräche und Aufforderungen ist die Grundstückssicherung nicht effektiv betrieben worde“, sagte fordert André Kiel, FDP-Fraktionsvorsitzender in der BV.

Zu einer Anfrage in der Sitzung nahm die Stadt jetzt Stellung: Das Bauaufsichtsamt habe wiederholt Kontrollen vor Ort durchgeführt und den Eigentümer bei Mängeln an der Absicherung des Grundstücks aufgefordert, den Zugang zum Grundstück für Unbefugte dauerhaft zu verhindern. Der Eigentümer habe bestätigt, dass er die Sicherungsmaßnahmen regelmäßig überprüft und ständig nachbessert. Er habe bereits diverse Anzeigen wegen unbefugten Betretens gestellt.

Die Bauaufsicht werde weiterhin prüfen, ob der Eigentümer seinen Pflichten nachkommt. „Die Vorkommnisse zeigen allerdings, dass nicht alle Menschen sich von Absicherungen abhalten lassen. Der beste Schutz wäre daher die Durchführung von Baumaßnahmen auf dem Grundstück“, heißt es von der Stadt. Darüber hinaus erklärt die Stadt aber auch, dass bis heute kein Bauantrag vorliege. Der Vorbescheid mit der aufschiebenden Bedingung sei erteilt worden, dass er wirksam wird, wenn das Gartendenkmal als solches anerkannt ist. Dafür müsse der Eigentümer aber seine anhängige Klage zurückziehen. Ein Termin vor Ort Anfang Juni soll zur abschließenden Klärung beitragen.