Prozess in Düsseldorf Dachaufbauten sind rechtens

Düsseldorf · Der Bauherr hatte die Glaseinhausungen ohne Genehmigung gebaut. Vor Gericht wurde nun die Frage bejaht, ob sie sich in die Umgebung einfügen.

Der Komplex Königsallee 104/Adersstraße 22 kann weitergebaut werden. Der gläserne Aufbau rechts fügt sich in die Umgebung ein.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Ende gut, alles gut heißt es für einen Bauherrn, der am Südende der Kö einen Altbau saniert und mit einem benachbarten Neubau verbindet. Er hatte ohne Genehmigung zwei Dachaufbauten für Aufzüge errichtet, woraufhin die Stadt die Baustelle auf dem Dach stilllegte. Vor dem Verwaltungsgericht ging es am Donnerstag darum, ob dem dann nachträglich eingereichten Antrag durch die Stadt zuzustimmen ist oder nicht. Weil die Tendenz des Gerichts nach ausführlicher Argumentation der Richterin klar wurde, lenkte die Stadt ein. Nun wird durch den Bauherrn ein neuer Antrag eingereicht und die Stadt sicherte zu, dann grünes Licht für das Kö-Projekt zu geben. 

Bei dem Verfahren geht es um das Eckhaus an der Kö 104, das seit vielen Jahren eine Baustelle ist. Der Altbau hat eine markante Fassade, die der Eigentümer des Gebäudes, der Düsseldorfer Radiologe Wolfgang Stork, sogar hätte abreißen lassen können. Aber das wollte er nicht. Stattdessen wurde die Fassade aufwendig saniert und das Haus innen saniert und teils neu errichtet. Das zusätzlich erworbene Nachbarhaus an der Adersstraße wurde abgerissen und neu errichtet. Die Pläne wurden mehrfach modifiziert und neu eingereicht, in der entscheidenden Genehmigung 2017 war allerdings nur ein Flachdach enthalten.

Der Bauherr räumte den Fehler ein, der Architekt hatte die beiden Aufbauten für die Aufzüge errichten, aber nicht genehmigen lassen. Sie kommen nun oben auf der 380 Quadratmeter großen Dachfläche an. Die Glasaufbauten, jeweils fünf mal sechs Meter, sind bis zu fünf Meter hoch. Fügen sie sich in die Umgebung ein oder nicht? Um diese Kernfrage ging es vor Gericht, denn bei der Kö 104 gilt ein einfacher Bebauungsplan, bei dem nach dem Umgebungsbild entschieden werden muss. Die Stadt hat verneint, dass die Überbauung sich in die Umgebung einfügt und sich bei ihrer Betrachtung allein auf den Block Kö/Adersstraße beschränkt. Die Straßen hätten eine Trennwirkung.

Der Bauherr wie auch das Gericht sahen das anders. In direkter Umgebung befinden sich zwei Hochhäuser, eines ist mehr als 120 Meter hoch. Ein weiteres Gebäude hat einen Dachaufbau, der sogar höher ist als die strittigen. Die Richterin zog Urteile des Ober- und des Bundesverwaltungsgerichts heran und stellte fest, die beiden Hochhäuser seien prägend für die Umgebung und selbst ohne sie fügten sich die Dachaufbauten in die Umgebung ein. 75 Prozent der Verfahrenskosten trägt die Stadt, 25 Prozent der Bauherr.