Amtsgericht Düsseldorf Düsseldorfer Vermieterfamilie scheitert mit mehreren Kündigungen
Unterbilk. · Mit Pauken und Trompeten durchgerasselt ist am Dienstag eine Vermieterfamilie beim Amtsgericht mit mehreren Kündigungen gegen ein Mieterpaar. Eine von zwei Gesellschafterinnen der Eigentümerfirma hatte plötzlich Eigenbedarf für die Wohnung an der Kronprinzenstraße angemeldet, die seit rund 27 Jahren an den Mann und seine Ehefrau vermietet ist.
Zusätzlich war dem Paar noch gekündigt worden, weil der Mann sich an öffentlichen Kampagnen gegen die Eigentümer-Firma beteiligt habe. Beides ließ das Gericht nicht gelten und wies per Urteil die Räumungsklagen zurück. Ob diese Entscheidungen rechtskräftig werden, gilt aber als zweifelhaft.
Geltend gemachter Eigenbedarf muss nachvollziehbar nachgewiesen werden. Darauf hatte der Amtsrichter die Vertreter der Vermieter-Firma zuvor mehrfach bei mündlichen Verhandlungen hingewiesen. Was die Kläger vortrugen, reichte ihm jetzt nicht aus, um das Mieterpaar vor die Tür zu setzen. „Die Eigenbedarfsgründe sind nicht ausreichend nachgewiesen“, sagte eine Gerichtssprecherin. Als Vermieter sei man aber beweispflichtig, müsse also Eigenbedarf belegen können. „Das wurde hier vom Richter nicht als hinreichend angesehen.“
Ähnlich verhielt es sich mit weiteren als „verhaltensbedingt“ bezeichneten Kündigungen gegen den langjährigen Mieter. Auch hier hatte der Richter im Prozessverlauf bereits gesagt, eine Beteiligung des Mieters an Kampagnen über fragwürdige Kündigungen der Eigentümer-Familie sei „kein kündigungsrelevanter Sachverhalt“.
Eigentümer-Familie erwarb
mehrere Mietshäuser
Im Urteil wurde er noch deutlicher: Der Mieter könne sich bei seinem Engagement auf „berechtigte Interessen“ berufen, ein „pflichtwidriges Verhalten“ sei „nicht zu erkennen“. Zumal die weit verzweigte Eigentümer-Familie nach und nach etliche Mietshäuser auch im Zooviertel und in Pempelfort erworben hatte und mehreren Mietern fast wortgleiche Kündigungen wegen angeblichen Eigenbedarfs zukommen ließ.
Das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ hatte dahinter stets vorgetäuschten Eigenbedarf vermutet, mit dem Ziel, leer geklagte Wohnungen nach Luxussanierungen dann viel teurer weiter zu vermieten – und sieht sich in dieser Ansicht durch den Richterspruch jetzt bestätigt.
Für den verklagten Mieter von der Kronprinzenstraße bedeutet das Urteil konkret, dass er mit seiner Frau zunächst bleiben darf. „Wir sind froh, dass das Gericht so entschieden hat und unser Zuhause wieder sicher ist“, wird er in einer „Bündnis“-Mitteilung zitiert. „Hoffentlich kehrt jetzt endlich etwas Ruhe ein“, so der Mieter weiter.