Privatschule Internationale Schule in Düsseldorf muss Millionen zurückzahlen
Düsseldorf · ISD legt neue Verträge vor. Jetzt sollen Eltern an der Privatschule „freiwillig“ bis zu 25 000 Euro zahlen. Fließen die Landeszuschüsse in Zukunft weiter?
Im Ringen um die Rückzahlung von Landesfördergeldern hat die Internationale Schule (ISD) an der Niederrheinstraße eine erste Niederlage einstecken müssen. In einem Brief an die Eltern teilt Adriana Blomeyer, die Vorsitzende des Leitungsgremiums der ISD, mit, dass man die Zuschüsse aufgrund des Ersatzschulstatus’ für das Jahr 2015 zurückzahlen müsse. Dabei soll es sich um etwa 3,5 Millionen Euro handeln. Zudem rechnet man damit, dass solche Rückzahlungsforderungen auch für die Jahre 2016 und 2017 folgen. Man hoffe aber, verträgliche Rückzahlungsmodalitäten aushandeln zu können.
Im Kern geht es darum, dass bei der ISD seit Jahren im Grunde verpflichtende Elternbeiträge in einer Höhe von bis zu 25 000 Euro erhoben wurden, wenn auch nicht an die Schule direkt, sondern an den Förderverein. Faktisch war es immer so, dass man ohne solche Zahlungen sein Kind kaum bei der ISD anmelden konnte. Das aber macht Zuschüsse aus Steuergeldern rechtlich unmöglich, weil somit das Sonderungsverbot (die Finanzen der Eltern dürfen nicht über den Schulbesuch der Kinder entscheiden) verletzt wird. Allenfalls 150 Euro im Monat hält die Bezirksregierung für verträglich.
Wer nun aber meint, die ISD bekomme auch in Zukunft keine öffentlichen Zuschüsse von bis zu vier Millionen Euro im Jahr, der wird wahrscheinlich enttäuscht. Denn die ISD-Manager und ihre Anwälte tüfteln intensiv mit der Behörde an Lösungen, den Ersatzschulstatus und damit die Zuschüsse zu „retten“. Dafür muss die ISD neue Verträge mit den Eltern vorlegen. In ihrem Schreiben spricht Blomeyer davon, bei der Neugestaltung habe es neben der Hilfe der Anwälte auch „Input“ der Bezirksregierung gegeben. Berät die Behörde die ISD dabei, eine wasserdichte Lösung zu finden, um weiterhin immense Elterngelder verlangen zu können und trotzdem auch öffentliche Zuschüsse?
Diesen Eindruck haben jedenfalls Elternvertreter – und das dürfte im Landtag noch für einigen politischen Wirbel sorgen. So wie zuletzt die Debatte um die 400 000 Euro, die der Chef der ISD als Jahresgehalt beziehen soll, was fast das Fünffache von dem wäre, was ein Direktor an einem staatlichen Gymnasium verdient.
Die „freiwilligen“ Jahresbeiträge sind genau gestaffelt
Im neuen Vertragsentwurf ist jetzt dezidiert davon die Rede, dass die Eltern freiwillig Mitglied im „Förderverein DIS“ werden. Dann sollen sie indes „freiwillig“ folgende Jahresbeiträge zahlen: Jahrgangsstufen 1-5: 16 823 Euro: 6-8: 18 125 Euro; 9-10: 19 325 Euro (in den Stufen 11 und 12 muss auch ähnlich viel gezahlt werden, in dem Bereich ist die ISD aber nicht mehr Ersatzschule). Und dann kommt noch eine einmalige Aufnahmegebühr von 5800 Euro dazu, natürlich „freiwillig“.
Die Mitgliedschaft im Förderverein wird formell (gesonderte Verträge) vom Schulbesuch getrennt, inklusive getrennter Kündigungsmöglichkeiten. Die entscheidende Frage in der Realität wird sein: Kann man einen Vertrag über den Schulbesuch des Kindes abschließen, ohne einen mit dem Förderverein zu unterschreiben? Kritiker glauben das nicht, sprechen gegenüber der WZ von einer „Mogelpackung“. Im Grunde wolle die ISD alles weiter wie bisher machen, nur ein paar Etiketten würden ausgetauscht.
Um nicht gegen das Sonderungsverbot zu verstoßen, gibt es jetzt außerdem einen Passus, der Eltern, die das Geld nicht aufbringen können, vage eine Ermäßigung in Aussicht stellt, auf Basis des Elterneinkommens und -vermögens. Von einer „sozialen Beitragsstaffel“ will die ISD aber nicht sprechen und es soll den Eltern auch nicht mitgeteilt werden, ab welcher Einkommensgrenze sie gewährt werden könnte.
Die WZ hatte Einblick in den Schriftwechsel zwischen den ISD-Anwälten und der ISD sowie zwischen Anwälten und Bezirksregierung. Darin finden sich mehrere Hinweise darauf, wie die ISD womöglich ab sofort ihre Einnahmen aus Elternbeiträgen kleinrechnen könne, da deren Höhe entscheidend ist für die Bemessung der Landeszuschüsse. So sollen die Beiträge als „zweckgerichtete Zuwendungen von Dritten“ gelten, die Unternehmen für bei ihnen beschäftigte Eltern übernehmen. Und auch die echten Selbstzahler hofft man irgendwie noch rausrechnen zu können.
Weil sich die „bürokratische Ebene“ der Bezirksregierung als eher ablehnend erwiesen habe, teilten die Anwälte der ISD-Spitze schon im September 2018 mit, man werde nunmehr nur noch den „persönlichen Kontaktweg“ zur Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher nutzen. Was immer das heißen mag.