Der Richter bescheinigte dem Angeklagten ein „besonders unprofessionelles Vorgehen“. Es verurteilte ihn zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe.
Der Angeklagte hatte wegen seines Drogenkonsums Geld gebraucht. Er betrat die Trinkhalle und verlor zunächst den Mut. Er kaufte nur eine Packung Zigaretten und ging wieder. Stunden später tauchte er erneut auf – vermummt und mit einer Spielzeugpistole in der Tasche. Mit tiefer Stimme forderte er den Mann an der Kasse auf: „Geld her! Ich habe eine Pistole.“ Und zeigte ein Stück der Waffe in seiner Hosentasche. Doch der Angestellte reagierte cool: „Ich gebe Dir kein Geld!“ Fünfmal wiederholte der Räuber seine Drohung, wurde dabei immer lauter. Doch auch das beeindruckte wenig. Stattdessen schrie der Kassierer zurück und verlangte, dass der Räuber verschwinde. Der flüchtete schließlich aus dem Kiosk.