Politik in Düsseldorf Wasserspender für Sportler – aber wo?

Düsseldorf · Sowohl CDU und Grüne als auch die FDP hatten Anträge formuliert, in denen es um die Aufstellung von Trinkwasserspendern auf Sportflächen geht. Nur die Definition, welche Flächen damit gemeint sind, differierte gewaltig.

Gibt es in Düsseldorf bald Trinkwasserspender?

Foto: Jörg Carstensen/dpa/dpa-tmn/Jörg Carstensen

Auf den ersten Blick sah es nach Einigkeit im Sportausschuss aus. Sowohl die Kooperation aus CDU und Grünen als auch die FDP hatten Anträge formuliert, in denen es um die Aufstellung von Trinkwasserspendern auf Sportflächen geht. Nur die Definition, welche Flächen damit gemeint sind, differierte gewaltig.

Während die FDP die Trinkwasserspender an Laufstrecken und an multifunktionalen Sportflächen im öffentlichen Raum aufgestellt sehen möchte, bezog sich der Antrag des Bündnisses auf reine Sportanlagen. Warum muss ich auf einer Sportanlage für 30 000 Euro Wasserspender aufstellen?“, fragt sich Monika Lehmhaus (FDP).

„Auf Sportanlagen ist doch Wasser beispielsweise in den Umkleiden vorhanden und man kann jederzeit eine Trinkflasche füllen. An den Laufstrecken und den multifunktionalen Sportanlagen im öffentlichen Raum ist das nicht der Fall. Und im öffentlichen Raum können außer den Sportlern auch alle anderen die Wasserspender nutzen. Was angesichts der heißen Sommer auch vorteilhaft wäre.“

Unterschiedlich war auch die Art der Anträge. Die FDP wollte, dass die Wasserspender bereits aufgestellt werden, während der Antrag der Kooperation ein Prüfauftrag ist. „Wir möchten, dass die Sportverwaltung zuerst feststellt, wo man die Trinkwasserspender am besten aufstellt und welche Kosten damit verbunden sind“, sagt Stefan Wiedon (CDU). Wäre der FDP-Antrag angenommen worden, hätte das sofort Kosten verursacht. „Die Aufstellung muss finanziert werden, aber diese Kosten sind nicht etatisiert.“

Zu Kontroversen kam es auch beim FDP-Antrag, die Laufstrecken regelmäßig auf ihre Funktionalität zu überprüfen und dem Ausschuss Vorschläge zur eventuellen Erweiterung der Laufflächen zu unterbreiten. Nur die FDP unterstützte ihren Antrag, während die Mehrheit der Ausschussmitglieder die Meinung vertrat, dass für die Aufrechterhaltung der Funktionalität das Gartenamt oder die Bezirksvertretungen zuständig sind. „Wenn beispielsweise auf der Oberkasseler Brücke, die zu einer ausgewiesenen Laufstrecke gehört, eine Stolperfalle gibt, ruft doch keiner das Sportamt an“, sagt Wiedon.