Entscheidung der Kommunalaufsicht AfD-Ausschluss war rechtswidrig

Düsseldorf · Der Rat muss eine Entscheidung zu beratenden Ausschussmitgliedern wiederholen.

Die AfD-Politiker Uta Opelt und Wolf-Rüdiger Jörres bei der Ratssitzung im Februar 2021, mit der sich jetzt die Kommunalaufsicht beschäftigte.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

(arl) Der Stadtrat hätte der AfD nicht eine beratende Mitgliedschaft in fünf Fachausschüssen verweigern dürfen. Die bei der Bezirksregierung ansässige Kommunalaufsicht hat den entsprechenden Beschluss vom vergangenen Februar nach einer Beschwerde der Fraktion beanstandet. Der AfD stehen der Aufsicht zufolge die Sitze zu, da sie in den Ausschüssen nicht mit einem ordentlichen Mitglied vertreten ist. Dies besage der Minderheitenschutz in der Gemeindeordnung. Die Kommunalaufsicht hat Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) angewiesen, die Entscheidung zu wiederholen. Dies wird in der Ratssitzung am 3. Februar geschehen.

Dass der Stadtrat diesmal eine andere Entscheidung trifft, erwartet allerdings offenbar auch die AfD nicht. Sie geht laut einer Mitteilung davon aus, dass der Fall auf eine gerichtliche Klärung hinausläuft. Denn die Ratsmehrheit hatte der AfD die Sitze nicht ohne Grund vorenthalten. Die anderen Fraktionen beklagten einen Missbrauch des Minderheitenschutzes für politische Tricks. CDU, SPD/Volt, Grüne, FDP, Linkspartei und Partei/Klimaliste lehnten damals das Ansinnen ab.

Auslöser war ein Manöver in der vorhergehenden Sitzung des Rates im November 2020 gewesen. Damals ging die AfD bei der Besetzung von fünf Fachausschüssen leer aus, obwohl sie mit ihren drei Stimmen jeweils einen Sitz hätte bekommen können. Bei einer geheimen Abstimmung entfielen aber jeweils nur zwei Stimmen auf den AfD-Kandidaten. Offenbar hatte also ein Mitglied der AfD-Fraktion nicht den eigenen Kandidaten gewählt.

Zugleich erhielt der jeweilige Bewerber der Ratsgruppe Tierschutz/Freie Wähler drei Stimmen und damit eine mehr, als die Gruppe an Sitzen inne hat. Alles deutete also darauf hin, dass ein AfD-Mitglied diese Liste wählte – obwohl beide Seiten eine Zusammenarbeit bestritten. In der folgenden Sitzung wurde über die beratende Mitgliedschaft abgestimmt. Diese verweigerte die breite Mehrheit des Rates.

Die AfD-Fraktion wirft Oberbürgermeister Keller und dem Stadtrat nun ein rechtswidriges Vorgehen vor. Im Falle eines Gerichtsverfahrens entstünden den Steuerzahlern vermeidbare Kosten, warnt die Fraktion.