Genehmigungen Uber und Co. in Düsseldorf: Fast 50 Mietwagen müssen ihren Dienst einstellen
Düsseldorf · Seit Monaten streitet sich die Stadt mit Chauffeur-Firmen. Nun hat das Verwaltungsgericht geurteilt.
Die Stadt Düsseldorf hat Mietwagen-Anbieter wie Uber, Bolt und Co. ins Visier genommen und mehreren Anbietern die Konzessionen für die Chauffeur-Dienste entzogen. Seit Monaten entwickelt sich darum eine Fehde zwischen den Beteiligten – und nun hat die Stadt vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf urteilte am Freitag, dass die Stadt zwei Unternehmen für 47 Wagen rechtmäßig die Genehmigungen entzogen hatte. Die Unternehmen müssen den Betrieb der Wagen nun sofort einstellen.
Die Begründung: Die Firmen hatten sich zwei angekündigten Betriebsprüfungen durch die Stadt widersetzt, heißt es vom Gericht. Sie hatten die städtischen Mitarbeiter nicht in ihre Büro- und Geschäftsräume gelassen und keine betrieblichen Unterlagen vorgelegt. Der Stadt war es so unmöglich zu kontrollieren, ob die Unternehmen das Personenbeförderungsgesetz einhalten. Damit haben die Mietwagen-Anbieter gegen das Gesetz verstoßen, sodass ihre Konzessionen zum Gelegenheitsverkehr widerrufen werden mussten, heißt es.
Damit hat das Verwaltungsgericht einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts widersprochen. Im Januar hatte das OVG in Düsseldorf auf die Beschwerde der Mietwagen-Unternehmen reagiert und den Betrieb vorerst wieder zugelassen. Denn die Firmen hatten die Geschäftsführer ausgewechselt und somit vorerst den Vorwurf der Unzuverlässigkeit aus dem Weg geräumt. Nun habe sich die Lage aber erneut geändert. Dass die Firmen die Betriebsprüfungen verweigert hatten, rechtfertige den Entzug der Konzessionen, heißt es vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Die Zahl der Mietwagen mit Chauffeur, die auf Vermittlungsplattformen wie Uber oder Bolt unterwegs sind, ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen und hat mittlerweile die Menge der Taxis in Düsseldorf überholt. Die wiederum kritisieren einen angeblichen Verdrängungswettbewerb mit unwirtschaftlichen Preisen bei den Mietwagen. Die Stadt nimmt die Anbieter vermehrt unter die Lupe. Sogar eine Taskforce wurde gegründet, um die Betriebe genauer prüfen zu können.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Mietwagen-Firmen Beschwerde erheben, heißt es. Über diese würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.