In Düsseldorfer Gärten dürfen künftig nachts keine Mähroboter mehr fahren. Die Stadt will dafür in Kürze eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb der Geräte zwischen Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang verbietet. So sollen unter anderem Igel vor den rotierenden Klingen der Maschinen geschützt werden.
Im vergangenen Herbst hatte Köln als erste Großstadt in NRW ein Nachtfahrverbot für Mähroboter eingeführt. Jetzt folgt Düsseldorf, um damit „einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Schutz von Igeln und anderen wildlebenden Tieren“ zu leisten. So steht es in einer Informationsvorlage für Fachausschüsse des Rathauses.
Betroffen sind alle Gärten und andere Anlagen. Ausnahmen sind laut Verwaltung nur möglich, „wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben der geschützten Tierarten durch den Einsatz eines Mähroboters entstehen“ – zum Beispiel auf begrünten Dächern oder auf umzäunten Sportplätzen.
Im Entwurf der Allgemeinverfügung heißt es zur rechtlichen Begründung, sie diene dem „Schutz von wildlebenden Tieren, vor allem von Igeln und sonstigen Kleinsäugern, von Amphibien, Reptilien sowie von wirbellosen Tieren“. Denn die nächtliche Nutzung von Mährobotern habe zwar den Vorteil, dass die Gärten tagsüber ungehindert genutzt werden können: „Dieser nächtliche Betrieb stellt jedoch eine Gefahr für wildlebende Tiere dar, da viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tierarten, in den Abend- und Nachtstunden nach Nahrung suchen.“
Die Folge, so heißt es in der Allgemeinverfügung: „In all diesen Fällen kann es passieren, dass die Tiere von dem Mähroboter überrollt und durch die rotierenden Klingen verletzt oder getötet werden. Die Nutzung ist insbesondere für Igel gefährlich, da diese nicht flüchten, sondern stehen bleiben und sich als Schutzreflex zu einer Stachelkugel zusammenrollen.“
Konkrete Bußgelder sind in der Düsseldorfer Allgemeinverfügung nicht benannt. Sie bezieht sich aber auf das Bundesnaturschutzgesetz. Laut dem sind theoretisch bis zu maximal 50.000 Euro Bußgeld fällig, wenn ein Igel getötet wird. Dass die Stadt wirklich so weit gehen würde, ist unwahrscheinlich.
Ein Nachtfahrverbot sei ohnehin kaum zu kontrollieren, sagen Naturschützer: „Ich fürchte, dass der OSD immer noch eher Falschparker verfolgt als Gartenbesitzer, die gegen eine solche Verfügung verstoßen“, sagte Dirk Jansen vom BUND in NRW unserer Redaktion. Jansen betonte aber auch: „Ein Nachtfahrverbot ist ein wichtiger Schritt.“ Denn: „Auch wenn viele Hersteller die Sicherheitsstandards ihrer Roboter-Modelle in den höchsten Tönen loben, bleiben Mähroboter ein großes Risiko für das Wildtier Igel und andere Gartenbewohner.“