Bei Restaurantbesuch beschädigt Streitwert 1450 Euro – Amtsrichterin nimmt Designerjacke in Augenschein

Düsseldorf · Weil seine teure Jacke bei einem Restaurantbesuch beschädigt worden war, hatte ein Gast die Betreiber verklagt. Nun wurde vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt – inklusive Begutachtung des fraglichen Designerstücks im Gerichtssaal.

Der Gastronom Filipe de Jesus Castelo (l.) mit der Jacke.

Foto: Marlen Keß

(kes) Die Richterin sieht sich die Jacke ganz genau an, die Ärmel, die Nähte, sie breitet das Stück eines italienischen Designers vor sich aus und dreht sie um. Dann gibt sie ihre Einschätzung ab: „Ich sehe hier zwar durchaus vereinzelt Flecken, aber man kann sie doch noch tragen, oder?“ Die Frage richtet sich an den Kläger in diesem Verfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Der Mann hatte die Betreiber eines stadtbekannten portugiesischen Restaurants verklagt, nachdem eine Kellnerin Kerzenwachs auf seiner Jacke verschüttet und sie damit nachhaltig beschädigt hatte, so seine Argumentation. Dafür sollten die Gastronomen geradestehen, Streitwert: 1450 Euro.

Doch die hatten sich geweigert, den vollen Betrag zu zahlen, stattdessen ihrerseits einen Kaufbeleg verlangt, um die Summe bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Doch den hatte der Kläger erst mit Verspätung vorlegen können. Die Jacke – schwarz und eher unauffällig, aber eben von Dolce & Gabbana – sei ein Geschenk gewesen, sagt er am Donnerstag dazu. „Da geht es mir auch nicht ums Geld“, so der Mann, „ich hätte sie einfach gerne weiter getragen.“

Fast zwei Jahre lang konnten sich die Parteien nicht einigen, dazu verstrich ein erster vom Amtsgericht angesetzter Termin, weil die beiden Gastronomen auf Dienstreise in Portugal waren. Nun sollte endlich eine Lösung her, das ist allen Beteiligten anzumerken. Im April 2023 war der Mann zum Abendessen in dem Restaurant, „wie so oft und bis dahin hatte ich nie etwas zu beanstanden“, so seine Aussage. Dann aber sei die Sache mit dem Kerzenwachs passiert und die Jacke habe er so nicht mehr tragen können.

Das Designerstück wurde danach zwei Mal gereinigt, einmal vom Kläger, einmal von den Beklagten und verblieb anschließend bis zum Gerichtstermin bei Letzteren. „Die lag die ganze Zeit bei uns im Büro, ich wäre bereit gewesen, darüber zu reden“, so Filipe de Jesus Castelo, einer der Betreiber. Doch geredet wird erst jetzt, vor Gericht – dafür aber mit einem für alle tragbaren Ergebnis. Nach einer knappen Dreiviertelstunde entscheiden beide Parteien, den Vorschlag der Richterin anzunehmen: 310 Euro Entschädigung für den Kläger, dazu werden ihm die Reinigungskosten erstattet.

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Und er bekommt noch im Saal seine Jacke wieder, was er mit „Mal sehen, ob sie überhaupt noch passt“ kommentiert. Ob er sie nochmals anziehen wird, lässt er offen. Klar ist hingegen, dass es ein Wiedersehen in seinem langjährigen Stammrestaurant geben wird, wie er kurz darauf sagt, sehr zur Freude des Gastronomen: „Da lassen wir uns dann etwas Schönes einfallen.“

(kess veke)