Entscheidung in Münster 15. Mai wird doch kein verkaufsoffener Sonntag
Update | Düsseldorf · Eigentlich hatte die Stadt Düsseldorf an diesem Wochenende sehr kurzfristig einen verkaufsoffenen Sonntag geplant. Der ist jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster verboten worden.
(csr/ujr) Der kurzfristig angekündigte verkaufsoffene Sonntag aus Anlass der ProWein an diesem Wochenende in Düsseldorf ist schon wieder Geschichte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat ihn auf Eilantrag der Gewerkschaft Verdi am Freitag untersagt. Eine Berufung ist nicht möglich. Geplant war die Sonntagsöffnung am 15. Mai in Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt und Kaiserswerth, am Montag war im Hauptausschuss des Rates dafür der Beschluss gefasst worden. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einem Verfahrensfehler der Stadt. Demnach hätte der Rat die Entscheidung treffen müssen. Die Stadt habe „unter Ausblendung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze“ verkannt, dass ohne eine gültige Freigaberegelung des dafür zuständigen Gremiums sonntags im Einzelhandel nicht gearbeitet werden dürfe. Die für einen Eilbeschluss notwendige Begründung, der Rat habe so schnell nicht einberufen werden können, sah das Gericht nicht. „Das ist eine super Nachricht für die Beschäftigten des Einzelhandels, die jetzt den Sonntag bei sommerlichem Wetter für Ausflüge nutzen können“, sagt Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer. Das Gericht habe der Politik ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. „Das kommt davon, wenn verkaufsoffene Sonntage quasi auf Zuruf beschlossen werden“, so Peifer. Auch Peter Rasp, Sprecher der SPD im Hauptausschuss, kritisiert das Vorgehen der Stadt als „grob fahrlässig und zum Scheitern verurteilt“. Die Pandemiefolgen werde der stationäre Handel ohnehin nicht durch Sonntagsöffnungen ausgleichen können.
Der Handelsverband hatte kurzfristig um die Sonntagsöffnung gebeten, nachdem die Messe Pro Wein von März in den Mai verschoben worden war. Die CDU hatte den Antrag für die Öffnung gestellt. Ihr rechtspolitischer Sprecher Andreas Auler kritisiert nun Verdi: „Man kann Rechte auch totschützen“, sagte er. Den Angestellten nutzten ihre Rechte wenig, wenn die Jobs wegfielen. „Und zu Pro Wein kommen auch viele Kunden aus dem Umland.“ Auch Rechtsdezernent Christian Zaum ist verärgert und spricht von einem sehr formalen Urteil. Das Verfahren sei wegen der Kürze der Zeit so vom Rat abgesegnet worden, auch Kirchen und Verdi seien beteiligt worden, hätten aber keine Stellungnahme abgegeben.