Gericht sieht demokratische „Grenzen verletzt“ Düsseldorfer Verwaltungsgericht kritisiert OB Keller wegen Demo-Aufruf

Düsseldorf · Er habe die Bediensteten aufgerufen, an der Demo gegen Rechts teilzunehmen.

OB Stephan Keller war einer der Redner, bei der Demo gegen Rechts auf den Rheinwiesen.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

(aus) Das Verwaltungsgericht hat OB Stephan Keller (CDU) wegen eines Aufrufs an seine Mitarbeiter zur Demo gegen Rechtsextremismus Ende Januar scharf kritisiert: Keller habe „offenkundig und eindeutig die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt“, heißt es in einem Eilbeschluss vom Mittwoch (Az. 1 L 390/24). Keller ist wegen des Vorgangs verärgert.

Die AfD-Fraktion im Stadtrat hatte Keller vors Verwaltungsgericht gezerrt, weil er eine Anfrage der AfD nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag aufnehmen wollte. Die AfD wollte von Keller unter anderem wissen, wie er „rechts“, „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ definiere. Das Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Anfrage der AfD aufgenommen werden müsse.

Gleichwohl sei Keller nicht verpflichtet, auch alle Fragen zu beantworten – was am Donnerstag dann auch passierte. Die Verwaltung ließ die meisten Fragen in ihrem Schriftsatz juristisch abperlen. Keller selbst war krank und konnte nichts mündlich ergänzen. Am Ende des Eilbeschlusses waren die Richter allerdings auch auf Kellers Aufruf zu der Demo eingegangen. Der Brief an die Rathaus-Mitarbeiter war von der AfD ihrem Eilantrag beigeheftet worden und wurde nur so auch dem Gericht bekannt. Die Kammer schrieb dazu in ihrem Eilbeschluss: „In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlass erinnert an die sich aus dem Rechtsstaatsgebot und dem Demokratieprinzip ergebenden, auch für kommunale Wahlbeamte in ihrer Eigenschaft als Amtsträger geltenden Grenzen einer Beteiligung an politischen Debatten.“ Der OB hatte sich aus Sicht der Richter also zu weit aus dem Fenster gelehnt, als er gemeinsam mit dem Personalrat den Mitarbeitern schrieb: „Es ist dringend an der Zeit, unsere Stimme zu erheben.“ Und in Bezug auf die Abschlusskundgebung auf den Oberkasseler Rheinwiesen: „Wir würden uns freuen, möglichst viele von Ihnen dort zu treffen.“ Die Polizei sprach am Ende von 100 000 Teilnehmern.

Keller ließ am Donnerstag ausrichten: „Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf muss ich feststellen, dass die Kammer offenbar der Meinung ist, ein Oberbürgermeister dürfe nicht zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat aufrufen.“ Das sei „eine bemerkenswerte juristische Auffassung, die ich nicht teile.“ Besonders ärgerlich sei, dass die Frage des Demo-Aufrufs in der AfD-Klage gar nicht Thema gewesen sei und das Gericht der Partei „so völlig unnötig einen juristischen Erfolg verschafft hat.“