Wie ist das Bild „Seesturm“ von Johannes Hermanus Koekkoek in Ihren Besitz gelangt?
Interview Auktionator über Max-Stern-Bild: „Ich würde auch in Zukunft so entscheiden“
Düsseldorf · Frank Hargesheimer im Gespräch darüber, warum er das Gemälde „Seesturm“ von Johannes Hermanus Koekkoek (1778-1851) der Max-Stern-Stiftung schenkt.
Frank Hargesheimer: Wir hatten im September eine Auktion, im Juli hat ein Händler das Gemälde eingeliefert. Es stammte aus einer Sammlung in Bergisch Gladbach. Der Sammler war gestorben, die Erben haben die Sammlung aufgelöst und verkauft. Nach unseren Recherchen ist es sehr wahrscheinlich, dass der verstorbene Sammler das Bild 1937 im Auktionshaus Lempertz ersteigert hat.
Wie haben Sie erfahren, dass das Bild einst Max Stern gehörte?
Hargesheimer: Kurz nachdem es in unserem Katalog für die Auktion erschienen war, meldete sich das Zentralinstitut für Kunstgeschichte aus München und gab uns den Hinweis, dass das Gemälde unter Zwang abgegeben und versteigert worden sein könnte. Dann haben wir mit Willi Korte gesprochen, der das Max Stern Art Restitution Project vertritt. Er hat uns erklärt, dass er die Gemälde, die einst Stern gehörten, gerne zurückführen möchte.
Wie haben Sie darauf reagiert?
Hargesheimer: Wir haben es aus der Auktion genommen, den Einlieferer kontaktiert und ihn für den tatsächlichen Wert des Gemäldes entschädigt. Dann haben wir es als Schenkung an die Max-Stern-Stiftung gegeben.
Wie hoch war die Entschädigung?
Hargesheimer: 8000 Euro.
Warum haben Sie das getan?
Hargesheimer: Juristisch gesehen gibt es kein Rückgaberecht, aber diese juristische Seite hat uns dabei nicht interessiert. Ich sehe da eine moralische Verpflichtung. Wir haben an dieser Stelle die Gelegenheit, eine kleine Geste vorzunehmen angesichts der unfassbaren Verbrechen, die im Dritten Reich begangen wurden.
Andere argumentieren juristisch. Wie empfinden Sie den Umgang der Stadt Düsseldorf mit dem Thema Max Stern?
Hargesheimer: Ich finde es sehr schade, dass die damals geplante Ausstellung abgesagt wurde, es wäre wichtig gewesen, eine Form der Erinnerungskultur zu finden. Aber letzten Endes muss es jeder für sich selbst beantworten, wie er mit solchen Fällen umgeht.
Ist es für Vertreter der Stadt nicht schwerer, Entscheidungen so zu treffen wie Sie, weil die Vertreter dem Eigentum der Stadt verpflichtet sind?
Hargesheimer: Ich bin als Geschäftsführer auch meiner Gesellschaft verpflichtet. Ich wäre aber auch jederzeit bereit gewesen, das privat zu bezahlen. Und ich würde in künftigen Fällen wieder so entscheiden.