Erfolg für Dügida: Gericht kippt Polizeiauflagen zur Demo
Düsseldorf. Die Dügida-Demo am Montagabend darf wie von der Anmelderin gewünscht den gesamten Weg vom Hauptbahnhof bis zur Oststraße und wieder zurück laufen. Auch eine Kundgebung auf dem Weg ist erlaubt.
Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Montagnachmittag wenige Stunden vor der Demonstration entschieden.
Dügida hatte am selben Tag einen Eilantrag gestellt, um sich gegen die Auflagen der Polizei zu wehren. Die hatte die Rechte von Verkehrsteilnehmern und Gewerbetreibenden ins Feld geführt sowie den hohen Aufwand, den es bedeute, die Sicherheit aller auf der längeren Strecke mit vielen Nebenstraßen zu gewährleisten. Nun wird die Kundgebung im wesentlichen dieselbe Route nehmen wie eine Woche vorher.
Allerdings hatten Anmelder und Polizei sich darauf verständigt, dass der Start- und Zielpunkt diesmal um einige Meter in die Bismarckstraße verlegt wird. Dadurch soll die Situation für Unbeteiligte direkt vor dem Hauptbahnhof entspannt werden. Beim letzten Mal war der Weg aus dem Hauptbahnhof geradeaus in die Friedrich-Ebert-Straße für Stunden blockiert.