Der Angeklagte soll sechs Kassiererinnen fast 200 Mal angewiesen haben, Pfandbons zu erstellen, für die gar kein Pfandgut zurückgegeben worden war. Das Geld soll er sich in die eigene Tasche gesteckt haben.
Zunächst waren auch die Verkäuferinnen ins Visier der Ermittler geraten. Der Vorschlag des Gerichts, das Verfahren bei einer Wiedergutmachung des Schadens einzustellen, scheiterte am Montag am Angeklagten: Der Schaden sei weit geringer als von der Staatsanwaltschaft behauptet.