Familie soll 50 000 Euro für neuen Kanal zahlen
Obwohl ein städtischer Baum das Rohr anknackste, soll Robert Worch die Kosten tragen.
Düsseldorf. Der Ärger von Düsseldorfer Hausbesitzern über die städtische Abwasserordnung reißt nicht ab. Als das Kanalrohr des Hauses von Robert Worch im vergangenen Herbst absackte, ließ er es von der Stadt überprüfen. "Auf den Bildern waren Wurzelteile zu erkennen", sagt der 73-Jährige.
Er ist davon überzeugt, dass die Wurzeln des Baums das Rohr beschädigten. Im Aufforderungsschreiben der Stadt zur Reparatur des Rohres war davon keine Rede mehr. Für sie zählt nur das Alter der Abwasserleitung.
"Dabei verläuft das Rohr unter städtischem Grund", klagt Robert Worch. Doch die Entwässerungsordnung sieht vor, dass Kanäle, die aus Privathäusern in das städtische Abwassersystem münden, Sache der Hausbesitzer seien. Der etwaige Schaden durch den Baum spiele keine Rolle. "Das Alter des Rohres zählt", sagt Volker Zech vom Entwässerungsamt.
Denis Gebhardt, Rechtsbeistand der Worchs, sieht die Verwurzelung des Baums und die Erschütterungen der über dem Kanal liegenden Straße als Hauptursache für die Beschädigung.
Ein in solchen Fällen möglicher Härtefallantrag wurde von der Stadt bisher nicht in Betracht gezogen. Dagegen wandte sich Denis Gebhardt, der die Stadt unabhängig von der Satzung in einer Teilverantwortung sieht. "Der Antrag hätte zumindest geprüft werden müssen", sagt der Jurist. Schließlich ginge es um 50 000 Euro.
So hoch seien die Reparaturkosten laut der einzigen Firma aus der Liste der von der Stadt zugelassenen Betriebe, die sich auf Nachfrage der Worchs meldete. 15 von 20 Unternehmen reagierten gar nicht, vier weitere lehnten den Auftrag ab. "Der Zwang, sich aus einer Liste eine Firma zu suchen, ist fast schon ein enteignender Eingriff", meint Denis Gebhardt. Wie marktgerecht das Angebot sei, lasse sich so nicht herausfinden. Die Worchs wollen nun ein Angebot eines externen Unternehmens einholen.