Fiskus zahlt für Beamten-Schikane
Ein Finanzbeamter soll einen Café-Besitzer schlecht behandelt haben.
Düsseldorf. Ein Finanzbeamter hatte einen Café-Besitzer dazu verdonnert, die in zwei Plastiktüten abgegebenen Papiere innerhalb von zwei Wochen erneut einzureichen - "schön säuberlich sortiert und in schmucke Standordner geheftet". Der Café-Besitzer sah das als Schikane und klagte auf die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten für den Steuerberater. Das Landgericht hat ihm am Montag Recht gegeben und das Land NRW als Dienstherr des Finanzbeamten verurteilt, 928,78 Euro nebst Zinsen zu zahlen - die Kosten für den Steuerberater abzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Die Unterlagen hatte das Amt für eine Betriebsprüfung angefordert. Doch möglicherweise waren die Papiere gar nicht wichtig. Jedenfalls schrieb der Beamte in einer E-Mail an eine Kollegin: "Nicht, dass wir die Unterlagen bräuchten, aber ein bisschen Arbeit kann dem Guten nicht schaden." Die Mail wurde in der Steuerakte abgelegt, wo sie der mit dem Ordnen beauftragte Steuerberater fand.
Das Gericht urteilte: Grundsätzlich kann ein Finanzbeamter verlangen, dass Unterlagen geordnet abgegeben werden - wenn dies der Sache dient und nicht nur der Erziehung eines Steuerzahlers. Von dem Beamten sei zu erwarten, dass er "notfalls die Angelegenheit zunächst sacken lässt, ehe er sich zu derartigen Maßnahmen hinreißen lässt".