Finanzaffäre: Abrahams bleibt in der Defensive

Gutachten entlastet Kämmerer, erhebt aber auch Vorwürfe.

Düsseldorf. Bis Ende des Jahres soll das Disziplinarverfahren gegen Stadtdirektor Manfred Abrahams abgeschlossen sein. Das bestätigten am Donnerstag Rathaus-Insider gegenüber der WZ. Wie berichtet, muss sich Abrahams für eine Fehlbuchung von knapp 800000 Euro und den Umgang damit in seiner Zeit als Kämmerer in Krefeld verantworten.

Mittlerweile haben zwei Fachanwaltskanzleien das Verhalten Abrahams in der "Krefelder Finanzaffäre" beleuchtet. Nachdem bereits die erste Expertise der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen massive Kritik äußerte, fällt auch das neue, der WZ vorliegende Testat des Düsseldorfer Büros Taylor Wessing für Abrahams insgesamt nicht gerade beruhigend aus.

"Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens Abrahams’ rechtfertigen", heißt es da zusammenfassend.

Der frühere Kämmerer Krefelds dürfte die "Aufsicht über den ihm unterstellten Finanzbereich massiv vernachlässigt haben", heißt es dann. Er hätte dann gegenüber dem Oberbürgermeister sowie dem Fachgebietsleiter darauf hinwirken müssen, dass derartige Buchungsfehler und unberechtigte Auszahlungen vermieden werden. Zudem spreche "einiges dafür, dass Herr Abrahams fahrlässig gehandelt hat", konstatieren die Experten.

Zweiter Vorwurf im Gutachten: Abrahams habe wahrscheinlich "schuldhaft gegen seine beamtenrechtliche Wahrheitspflicht verstoßen", da anzunehmen sei, "dass er im Rechnungsprüfungsausschuss im Mai 2010 bewusst die Unwahrheit sagte".

Dort nämlich habe er die Fehlüberweisung vom 7. Juli 2008 als Einzelfall tituliert, obwohl er "bereits über weitere Fehlüberweisungen informiert war". Insoweit dürfe man hier von Vorsatz ausgehen.

Gleichwohl enthält das neue Gutachten auch Abrahams entlastende Passagen. Ausdrücklich wird bei Taylor Wessing die Verantwortung für den überfälligen Erlass von neuen Sicherheitsstandards für die Finanzbuchhaltung bei Krefelds OB Gregor Kathstede gesehen und nicht beim damaligen Kämmerer. Gleiches gelte für die (lange versäumte) Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat.

Und dass Abrahams auf den Bericht des unabhängigen Rechnungsprüfungsamtes verbotenermaßen Einfluss genommen, wird als nicht sehr wahrscheinlich bezeichnet. Abrahams habe vermutlich nur Änderungswünsche geäußert, aber wohl keine Weisungen "mit Befolgungszwang". Klarheit gibt es hier freilich weiterhin nicht.