„Das ist die traurige Pflicht der Staatsanwaltschaft, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind“, erläutert er.
Ob man bei diesem Ermittlungsverfahren auch Hinweise auf die Unglücksursache erhält, müssten erste Ergebnisse zeigen. Zunächst komme es darauf an, die Arbeit deutscher Ermittlerteams in der Absturzregion mit der französischen Justiz zu koordinieren. In einigen Monaten werde ein förmliches Rechtshilfeersuchen an Frankreich folgen mit der Bitte, die Ermittlungsergebnisse der französischen Behörden nach Deutschland zu übermitteln. arn