Fröhliches Betrüger-Pärchen bekam Bewährung
Ehepaar hatte EC-Karte einer Rentnerin auf der Straße gefunden und zwei Monate Geld abgehoben.
Düsseldorf. Es waren fröhliche Gesichter, die von der Überwachungskamera eines Geldinstituts an der Binterimstraße aufgenommen wurden. „Wir haben uns immer gewundert, dass die EC-Karte noch funktioniert“, erklärte ein Ehepaar (44 und 54 Jahre alt) die gute Laune.
Zwei Monate lang räumten die beiden im vergangenen Jahr das Konto einer 78-jährigen Rentnerin ab, insgesamt 3332,80 Euro. Am Mittwoch mussten sich der Getränke-Nachfüller und seine Ehefrau dafür vor dem Amtsgericht verantworten.
Im April vergangenen Jahres hatten die Eltern von fünf Kindern — weiterer Nachwuchs ist unterwegs — abends an der Suitbertusstraße vor einem Auto ein Mäppchen gefunden. Darin befanden sich eine EC-Karte und ein Schreiben der Sparkasse mit der Pin-Nummer. „Ich habe meinem Mann gesagt, wir probieren das einfach mal aus“, so die 44-Jährige.
Tatsächlich gelang es dem Ehepaar wenig später, 225 Euro abzuheben. Insgesamt zehn Mal hoben die beiden Angeklagten bis zum Juni vergangenen Jahres Geld ab und freuten sich jedesmal über den unerwarteten Geldsegen für die Familienkasse.
Schließlich wurde die Karte dann doch vom Geldautomaten eingezogen. Die Betreuerin der 78-Jährigen hatte seltsame Kontobewegungen festgestellt und die Polizei eingeschaltet.
Vor Gericht räumten die beiden Angeklagten ein, dass sie finanziell sehr knapp bei Kasse sind: „Mit dem Geld haben wir eine Rechnung bezahlt und Kleidung für die Kinder gekauft.“
Größere Anschaffungen seien nicht getätigt worden. Das Ehepaar hatte sich schließlich selbst der Polizei gestellt. Da wurde allerdings schon mit Fahndungsfotos nach den beiden gesucht. Davon wollen sie allerdings nichts gewusst haben.
„Uns tut das sehr leid“, erklärte das Ehepaar, das bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Ihr Rechtsanwalt Joachim Müller führte an, dass es seinen Mandanten ausgesprochen leicht gemacht wurde: „Das sind keine Kriminellen.“ Am Ende gab es für beide acht Monate Haft — allerdings auf Bewährung.