Gericht bestätigt: Beuys-Witwe kann Foto-Ausstellung verbieten

Düsseldorf (dpa). Die Witwe von Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Kunstaktion ihres Mannes auch weiterhin verbieten. In einem weitreichenden Urteil für Fotografen bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag in zweiter Instanz eine frühere Entscheidung.

Die Fotos der Aktion gelten als Bearbeitung des Kunstwerks selbst, so dass nicht der Fotograf oder die Besitzer der Fotos über eine Ausstellung entscheiden dürfen. Damit unterlag das Beuys-Museum Schloss Moyland Eva Beuys.

Der Künstler Joseph Beuys (1921-1986) hatte 1964 in der ZDF-„Drehscheibe“ live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt, mit Schokolade ein Transparent gemalt und einen Spazierstock mit Fett verlängert. Der 2008 gestorbene Fotograf Manfred Tischer hatte die Aktion dokumentiert.