Gericht: Frau stiftete Tochter zum Klauen an
Jugendliche steckte beim Babysitten Schmuck ein.
Düsseldorf. Die 42-Jährige ist noch immer fassungslos: „Wie konntest du mir das antun? Und wie konntest du deine eigene Tochter da hineinziehen?“ Sie guckt ihre ehemalige Nachbarin, die heute auf der Anklagebank sitzt, verständnislos an. Die bricht in Tränen aus: „Ich weiß, das ist nicht zu entschuldigen. Ich möchte es trotzdem versuchen“, sagt sie und schluchzt.
Die 45-Jährige gesteht, ihre eigene Tochter angestiftet zu haben, Schmuck im Wert von insgesamt mehr als 1000 Euro aus dem Nachbarhaus zu stehlen. Die mittlerweile volljährige Tochter hatte 2014 regelmäßig bei der Nachbarin als Babysitterin ausgeholfen. Auf Anraten der Mutter steckte sie dabei den Schmuck in einem unbeobachteten Moment ein und übergab ihn anschließend der Mutter. Diese versetzte den Schmuck im Pfandleihhaus. Das brachte ihr eine Anklage wegen Hehlerei ein.
„Wir waren in einer finanziellen Notlage“, sagt sie. Sie sei arbeitslos gewesen, die Aussicht auf eine Festanstellung des Mannes hatte sich kurz zuvor zerschlagen. „Wir waren verzweifelt.“ Dennoch könne sie sich nicht erklären, wie sie dazu fähig gewesen sei, ihre Tochter das ausbaden zu lassen. Auch die Nachbarin, die als Zeugin vor Gericht aussagt, hält das für unverzeihlich: „Ich bin alleinerziehend, arbeite für 200 Euro mehr, als ich bei Hartz IV bekäme. Ich schaffe es auch, mit wenig Geld zurechtzukommen.“ Den Schmuck hat sie noch nicht zurückbekommen, die Gespräche mit der Versicherung laufen noch. „Es sind Gebühren in Höhe von 800 Euro im Pfandleihhaus zusammengekommen, die kann ich nicht so einfach vorstrecken“, sagt sie.
Angeklagte über ihre Motivlage
So müsse sie bislang auch auf einen Goldring verzichten, der für sie einen hohen emotionalen Wert hat — ihre Oma hatte ihn ihr zur Hochzeit geschenkt. Die 45-Jährige ist nicht zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Wegen Betrugs stand sie bereits mehrfach vor Gericht. Der Richter sieht dennoch von einer Freiheitsstrafe ab und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro. Die Frau arbeitet mittlerweile wieder als Vollzeitkraft in der Gastronomie, der Mann ist nach wie vor arbeitslos.