Gericht: Makler (77) ging Schülerin an die Wäsche
Der Mann zog 19-Jähriger das T-Shirt herunter, er muss jetzt 4800 Euro Strafe zahlen. Die Frau zog in andere Wohnung.
Düsseldorf. Der 77-Jährige ist nervös. Immer wieder zupft er an seinem Oberhemd herum, schaut sich gehetzt um. Er weiß nicht recht, warum er heute auf der Anklagebank Platz nehmen soll, schließlich hat er den Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro wegen Beleidigung und Nötigung einer 19-jährigen Schülerin bereits erhalten.
Der Platz neben ihm bleibt frei — sein Anwalt hat sich entschuldigt. „Das ist in Ordnung so“, sagt er dem Richter bemüht selbstbewusst. „Ich kann mich auch selbst verteidigen.“
Der Anwalt war es, der gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Der 77-jährige rudert nun jedoch zurück. „Ich möchte den Strafbefehl doch akzeptieren“, sagt er dem Richter. Die Hauptverhandlung beginnt also gar nicht erst. Der 77-Jährige verlässt fluchtartig den Saal. Er entgeht der Situation, dass er vor Zuhörern zum Tatvorwurf Stellung beziehen muss:
Am 5. Oktober 2012 besuchte der Makler eine 19-jährige Schülerin, der er zuvor eine Wohnung an der Graf-Recke-Straße vermittelt hatte. Er machte ihr anzügliche Komplimente und fotografierte sie ohne Einverständnis. Schließlich zog er der Mieterin ihr weißes T-Shirt herunter und forderte sie auf, ein von ihm mitgebrachtes, durchsichtiges Oberteil anzuziehen.
Die junge Frau reagierte schockiert, fing an zu weinen und rannte aus der Wohnung. Der Makler lief ihr hinterher und habe damit gedroht, sie werde ihre Wohnung verlieren, sobald sie der Polizei von dem Vorfall berichtete. Die Schülerin hielt sich nicht daran und erstattete noch am gleichen Tag Anzeige bei der Polizei.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich gegen den 77-Jährigen Anklage erhoben. Weil er nicht zur Hauptverhandlung erschien, wurde ein Strafbefehl erlassen. Den hat er nun akzeptiert. Die junge Frau, die heute 23 Jahre alt ist, ist nach dem Vorfall in eine andere Wohnung gezogen.