Gerichte verbannen das Kreuz

Neubau ohne christliches Symbol – Kirchen protestieren.

Düsseldorf. Amts- und Landgericht ziehen von der Altstadt in die Neubauten nach Oberbilk. Nicht in die Umzugskisten aber kommen die Kreuze - das zentrale christliche Symbol hat in den neuen Gerichtssälen keinen Platz mehr.

Landgerichtssprecher Peter Schütz sagt: "Die etwa zehn Kreuze werden im Neubau an der Werdener Straße nicht wieder aufgehängt. Die Gerichtsbarkeit ist zur Neutralität in religiösen und weltanschaulichen Fragen verpflichtet." Er verweist zudem auf das "Kruzifix-Urteil" sowie ein ähnliches des Europäischen Gerichtshofes, nach denen Prozessbeteiligte die Abhängung von Kreuzen verlangen können. Und das komme nicht selten vor.

Dass die Kirchen diesen Akt nicht so einfach hinnehmen, versteht sich. Vergleichsweise milde kritisiert Ulrich Lilie, der evangelische Superintendent, Justitia: "Wir werden deshalb nicht gleich zum Kulturkampf aufrufen, aber es ist eine ungute Entwicklung." Ständig werde der Werteverfall beklagt, "und hier meldet sich ein Teil der Gesellschaft von ihren Wurzeln ab", sagt Lilie. Das Kreuz habe durchaus einen Platz im Gericht: "Es signalisiert: Hier wird nach menschlichem Ermessen Recht gesprochen und es gibt noch eine andere Instanz, von der wir uns Gerechtigkeit erhoffen."

Schärfer protestiert der katholische Stadtdechant Rolf Steinhäuser: "Das Kreuz ist kein beliebiger Einrichtungsgegenstand wie ein Aktenschrank, das hängt man nicht einfach mal eben ab." Es gehe nicht um ein "christliches Sondergut, sondern um den Schutz der Würde des Menschen". Steinhäuser erinnert daran, dass es die Richterschaft war, die nach dem Dritten Reich bewusst die Kreuze in die Gerichtssäle zurückgeholt habe: "Weil man spürte, wir brauchen einen absoluten Bezugspunkt, der Rechtsprechung frei macht von Ideologie." Zugleich erinnere das Kreuz alle Prozessbeteiligten daran: "Es geht hier nicht nur um die Durchsetzung deiner Interessen um jeden Preis."

In Düsseldorfer Gerichten hängen somit keine Kreuze mehr - auch in Oberlandes-, Verwaltungs- und Arbeitsgericht sind keine aufgehängt.