Gestolpert, Ausweis vergessen: Die zwei dümmsten Einbrecher

24-Jähriger fiel der Polizei nach dem Killepitsch-Einbruch praktisch vor die Füße. Sein Kumpel ist vor dem Prozess abgetaucht.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Es gibt organisierte Einbrecherbanden, die der Polizei jede Menge Arbeit machen. Und auf der anderen Seite Gauner, die den Fahndern praktisch vor die Füße stolpern. Wie der 24-jährige Mohammed S. (Name geändert), der sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste. Er war am 7. Dezember vor zwei Jahren in die Killepitsch-Stube an der Flinger Straße eingebrochen. Der junge Mann stürzte bei seiner Flucht vor der Polizei über ein Kabel auf dem Weihnachtsmarkt und musste von den Beamten praktisch nur noch eingesammelt werden.

Vor Gericht legte Mohammed S. ein Teilgeständnis ab. Er sei mit Freunden in einer Altstadt-Diskothek gewesen. Dabei wurde reichlich Alkohol getrunken. Es habe auch Ärger gegeben und die Truppe sei vor die Türe gesetzt worden. Danach verschwimmt das Erinnerungsvermögen des 24-Jährigen. Allerdings ist der Angeklagte davon überzeugt, nicht direkt am Tatgeschehen beteiligt gewesen zu sein, denn man sei mit einer ganzen Gruppe unterwegs gewesen. „Aber dann sind wir wohl irgendwie verantwortlich“, gab er schließlich zu.

Ein 63-jähriger Wachmann des Uerige hatte mitbekommen, dass gegen 4.15 Uhr morgens eine Scheibe kaputt gegangen war. Kurz danach stand eine Person in dem Geschäft hinter dem zerbrochenen Glas, zwei weitere davor. Er alarmierte über Notruf die Polizei.

Die Beamten waren nicht weit entfernt und konnten die Einbrecher noch von weitem am Tatort sehen. Mohammed S. hatten sie wenig später nach seinem Missgeschick gefasst. Auch nach seinem gleichaltrigen Komplizen musste nicht lange gesucht werden. Der 24-Jährige hatte nämlich seine EC-Karte und seinen Personalausweis im Killepitsch liegen lassen.

Allerdings saß der Kumpel nicht mit auf der Anklagebank, weil er inzwischen abgetaucht ist. Eine dritte Person, die ebenfalls an dem Einbruch beteiligt war, konnte bis heute nicht ermittelt werden.

Am Ende gab es für Mohammed S. ein mildes Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung und 100 Euro Geldstrafe.