Glasverbot gilt nicht am Carlsplatz

Trotz zweier Events ist der Markt außen vor.

Düsseldorf. In wenigen Tagen wird das Glasverbot seine Premiere haben, jetzt kommen wieder neue Klagen auf: Die Zone, in der das Verbot gilt, ist eng beschnitten, so gehört zum Beispiel der Carlsplatz nicht dazu. Obwohl er zur Altstadt gehört und hier auch zwei größere Veranstaltungen stattfinden.

An Altweiber und Karnevalssonntag wird es von 12 bis 16 Uhr — vielleicht länger — ein musikalisches Bühnenprogramm geben mit vielen bekannten Namen wie den Swinging Funfares und der Band ohne Bart.

Bei manchen Gastronomen innerhalb der Verbotszone sorgt das für Unzufriedenheit. Sie sehen sich damit gegenüber Kollegen unvertretbar benachteiligt.

Das Ordnungsamt will diese Klage aber nicht gelten lassen. „Die Grenze ist nicht willkürlich gezogen“, erläutert der stellvertretende Leiter Sebastian Veelken. Der Zuschnitt basiere auf den Erfahrungen der Vorjahre: „Wir haben festgehalten, wo es die meisten Scherben und die meisten Schäden gegeben habe.“ Der Carlsplatz sei deutlich weniger betroffen als andere Zonen. Das Verbot stelle einen erheblichen Eingriff in die Freiheit dar und müsse deshalb entsprechend gut begründet werden. eck