Bürgerinitiative wehrt sich gegen Stadt Hafenalarm: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zuschke
Düsseldorf · Die Bürgerinitiative hat über das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Hafen-Machbarkeitsstudie gefordert. Die Frist wurde nicht eingehalten.
(rö) Die Bürgerinitiative Hafenalarm, die sich seit Jahren gegen den Ausbau des Reisholzer Hafens mit einem Containerterminal wendet, hat am Sonntag per E-Mail Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Cornelia Zuschke und Beschwerde nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Die Mail ist an Oberbürgermeister Stephan Keller, die Bezirksregierung als Kommunale Dienstaufsicht der Stadt Düsseldorf und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegangen.
Hintergrund ist, dass die Frist für die Akteneinsicht in die Machbarkeitsstudie für den Reisholzer Hafen am Freitag abgelaufen ist. In einem Schreiben hatte die Stadt mitgeteilt, dass es eine zeitliche Verzögerung gebe, da Zuschke, die in Personalunion Planungsdezernentin der Stadt und Aufsichtsratsvorsitzende der Hafenentwicklungsgesellschaft ist, erst noch in einer Aufsichtsratssitzung der Entwicklungsgesellschaft von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müsse.
Zum einen will Hafenalarm nicht bis Dezember warten, zum anderen kann man nicht nachvollziehen, dass Cornelia Zuschke als Dezernentin inhaltlich in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 Ende August „schon ermächtigt war, inhaltlich als Dezernentin die Machbarkeitsstudie darzustellen und zu bewerten.“ Das, so Hafenalarm, lasse sich mit der vorhandenen Schweigepflicht nicht vereinbaren. Zudem es in der Nachricht der Verwaltung vom 17. November heiße, dass der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf die Machbarkeitsstudie gar nicht vorliege. In ihrer Beschwerde-Mail stellt die Bürgerinitiative folgenden Antrag: Die Behörden sollen feststellen, dass die Beigeordnete und Dezernentin Cornelia Zuschke gegen das Informationsfriheitsgesetz gegenüber der Bürgerinitiative (BI) Hafenalarm verstoßen hat. „Ihr wird aufgegeben, den SprecherInnen der BI die Machbarkeitsstudie D.Port Hafen Reisholz unverzüglich entsprechend dem Antrag vom 17. Oktober vollständig zuzuleiten. Die Bezirksregierung hat den Eingang des Schreibens bestätigt. Allerdings sei für die vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beigeordnete Cornelia Zuschke der Oberbürgermeister selbst als Dienstvorgesetzter zuständig.