Nach Knöllchen in Düsseldorf Keine Knöllchen mehr am Anemonenweg

Lierenfeld · Auf der kleinen Straße wurden zwei Monate lang Knöllchen geschrieben. Bereits 2012 wurde eine Markierung genehmigt, die jetzt widerrufen wurde.

Anlieger des Anemonenwegs zeigen, wie breit ihre Straße ist.

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

(ujr) Die Aufregung am Anemonenweg ist erstmal vorbei. Dort hatte es zwei Monate lang Knöllchen gegeben, weil auf der Straße offiziell nicht geparkt werden darf. Hintergrund: Zwischen einem parkenden Auto und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand muss laut gängiger Rechtsprechung laut Stadtverwaltung ein Mindestabstand von 3,05 Metern sichergestellt sein. Jetzt stellt sich heraus, dass die geringfügige Unterschreitung dieses Mindestabstands auf der kleinen Straße in Lierenfeld schon vor zehn Jahren eine Rolle hätte spielen können.

Auslöser der Kontrollen war jetzt ein Antrag von Hermann Hegenscheidt. Der ehemalige langjährige Chef des St. Sebastianus-Schützenvereins Lierenfeld und Kirchenvorstand von St. Michael wohnt mit seiner Familie seit Jahrzehnten auf dem Anemonenweg. Weil immer wieder zu nah an seiner Einfahrt geparkt wurde und er Probleme hatte, mit dem Auto auf sein Grundstück zu kommen oder es zu verlassen, beantragte er bereits 2012 eine Markierung an seiner Einfahrt. Die wurde ihm, anders als irrtümlich zunächst berichtet, auch gestattet. Weil sich die Lage entspannte, ließ er die Markierung jedoch nicht aufbringen. Da sich zuletzt aber wieder die Situation verschärfte und es bald neue Nachbarn auf der Straße gibt, beantragte der Lierenfelder eine Erweiterung der Markierung. Die wurde ihm nach Prüfung durch die Stadt nicht nur nicht gewährt, es wurde auch die alte Genehmigung widerrufen. Zentrales Argument: Die Markierung könnte suggerieren, dass neben ihr legal geparkt werden dürfe. Dies sei aber wegen der fehlenden Breite der Straße nicht der Fall. Dass anschließend auch die Verkehrsüberwachung zum Anemonenweg geschickt wurde, gilt inzwischen auch verwaltungsintern als überzogen, weil viele Straßen in Düsseldorf so schmal sind wie der Anemonenweg und dort ebenfalls geparkt wird. Die Stadt erklärt auf Nachfrage jetzt auch, warum die Genehmigung von 2012 widerrufen wurde. 2015 habe das Amt für Verkehrsmanagement die bisherige Praxis der Genehmigungen für Grenzmarkierungen vom Rechtsamt überprüfen lassen. „Seitdem werden die Markierungen restriktiver genehmigt und müssen in bestimmten Fällen abgelehnt werden“, so ein Sprecher der Stadt. Beispiele seien Markierungen gegenüber einer Zufahrt, die Verbreiterung von Markierungen über die Bordsteinabsenkung hinaus, die Markierungen zusammenliegender Zufahrten oder solche in Halteverbotsbereichen.