Haftstrafen für Düsseldorfer Al-Kaida-Terroristen
Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat drei Al-Kaida-Terroristen zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und neun Jahren verurteilt.
Ein vierter Angeklagter erhielt als Unterstützer der Terrorgruppe viereinhalb Jahre. „Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten im Auftrag der Al-Kaida-Führung Terroranschläge in Deutschland verüben sollten und wollten“, erklärte ein Gerichtssprecher am Donnerstag nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer.
Zwei der Verurteilten, Amid C. und Halil S., wurden unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, weil sie bereits einen erheblichen Teil der Strafe in Untersuchungshaft verbüßt haben.
Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. (33) bekam als Kopf der Terrorzelle und wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat mit neun Jahren Haft die höchste Strafe. „Die willkürliche Ermordung von Zivilisten erachtete er als Arbeit im Dienste Allahs“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza. Die Terroranschläge des 11. September 2001 hätten El-K. und seine rechte Hand Jamil S. als „vorbildlich und nachahmenswert empfunden“.
Abdeladim El-K. sei von Al-Kaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet im Bombenbau ausgebildet worden. Die Gruppe habe sich auch mit der Produktion von Bekennervideos befasst und sich über die Sicherheitsmaßnahmen für das Reichstagsgebäude in Berlin und das Münchner Oktoberfest informiert. Ein konkretes Anschlagsziel hatten die Ermittler nicht feststellen können.
Die Bundesanwaltschaft hält den 33-Jährigen für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht. Sie hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Der Mann soll mit dem Auftrag nach Europa entsandt worden sein, ein Blutbad anzurichten. In E-Mails an die Al-Kaida-Führung, die ihm zugeschrieben wurden, hieß es: „Oh, unser Scheich, wir halten noch unser Versprechen. Wir werden mit dem Schlachten der Hunde anfangen.“
Abdeladim El-K. schwieg wie seine Mitangeklagten zu den Terrorvorwürfen. Die Verteidiger beantragten für ihn eine Strafe von höchstens sieben Jahren Haft.
Ebenfalls als Terroristen wurden Jamil S. (34) zu sieben Jahren und Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, Halil S. (30), erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht folgte damit nicht der Einschätzung der Ankläger, dass auch er Al-Kaida-Mitglied sei.
Die Wohngemeinschaft der jungen Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei von ihnen am 29. April 2011 festgenommen. Der vierte Mann wurde im Dezember 2011 in Bochum gefasst.
Das Gericht wies die Vorwürfe der Verteidiger zurück, es habe eine illegale Rundum-Überwachung der Terroristen gegeben. Auch sei das neue BKA-Gesetz, auf dessen Grundlage die Gruppe zunächst beobachtet wurde, nicht verfassungswidrig, wie die Verteidiger glaubten.
Es spreche vieles dafür, in die Revision zum Bundesgerichtshof zu ziehen, sagte Rechtsanwalt Johannes Pausch, der den Hauptangeklagten vertritt. Die Verteidiger hatten den aus ihrer Sicht nicht hinreichend aufgeklärten Einfluss von Geheimdiensten auf das Verfahren beklagt.