Achenbach-Affäre wird die Justiz noch Jahre beschäftigen

Auftakt des Zivilverfahrens war für den Kunstberater wenig erfreulich. Jetzt ging eine neue Anzeige beim Staatsanwalt ein.

Foto: dpa

Düsseldorf. Es war „nur“ ein Zivilprozess, der am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht begann. Trotzdem waren alle Zuschauerplätze im großen Saal besetzt. Denn die Affäre um Kunstberater Helge Achenbach wird die Justiz vermutlich noch einige Jahre beschäftigen.

Ob Insolvenzverwalter Marc d’Avoine oder zahlreiche andere Rechtsanwälte, die in den folgenden Verfahren noch zum Zuge kommen — man war gespannt, wie das Zivilgericht die Klage der Aldi-Erben gegen Achenbach über 19,3 Millionen Euro einschätzen würde. Von dem Vorsitzenden Richter Joachim Matz kamen klare Worte. Er glaubt nicht, dass Berthold Albrecht mit dem 62-Jährigen großzügige Sonderregeln beim Kauf von Kunst und Oldtimern vereinbart hat.

Was bedeutet das für den möglichen Strafprozess? Erst einmal wenig. Denn ein Zivilverfahren spielt sich unter völlig anderen Voraussetzungen ab. Die „Beweislast“, wie es juristisch heißt, liegt bei den jeweils streitenden Parteien. Am Ende entscheidet, welche Argumente die Kammer überzeugt haben.

Das ist bei einem Strafprozess anders. Da muss die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten die Schuld eindeutig nachweisen. Wenn Restzweifel bestehen, dass eine Straftat begangen worden ist, muss es einen Freispruch aus Mangel an Beweisen geben.

Die Essener Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung gegen den Kunstberater erhoben. Neben der Familie Albrecht soll er mindestens zwei weitere solvente Kunden um insgesamt 23 Millionen Euro geprellt haben.

Doch dabei wird es vermutlich nicht bleiben, denn die Stiftung Rhein, wo Achenbach als Geschäftsführer tätig war, hat inzwischen zwei weitere Strafanzeigen gestellt. Einmal geht es um 485 000 Euro, die der 62-Jährige ohne Berechtigung von den Konten der Stiftung abgehoben haben soll.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass Achenbach auch Kunst, die er für die Sammlung ankaufte, falsch abgerechnet haben soll. Dadurch sei Rheingold ein Schaden von 130 000 Euro entstanden. Ob diese beiden Anzeigen auch Teil des Strafverfahrens vor dem Essener Landgericht werden, steht noch nicht fest.

Fest steht, dass mit jeder neuen Strafanzeige die Argumentations-Kette der Achenbach-Verteidigung Risse bekommt. Dass zwei Kumpel, die beide Oldtimer-Fans sind, heimliche Absprachen über Millionen-Provisionen getroffen haben, um Ehefrau Babette Albrecht nicht in Rage zu bringen, erscheint im Zuge der Ermittlungen immer unglaubwürdiger.

Derweil hat die Affäre längst das Achenbach-Firmenimperium erfasst. Die Unternehmen einschließlich der Monkey’s-Gastronomie sind in der Insolvenz. Der wirtschaftliche Schaden ist kaum einzuschätzen.

Derweil bemüht sich Achenbachs Ehefrau Dorothee, ihr vermeintliches Eigentum zu retten. Unmittelbar nach dem Prozess gegen ihren Mann klagte sie gegen die Beschlagnahmung von zwei Bildern und zwei Terrakotta-Köpfen im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Vor allem ein 520 000 Euro teures Werk von Uecker möchte sie zurückbekommen. Dazu sollen Helge Achenbach und die Ehefrau von Günther Uecker am 16. Dezember in dem Zivilprozess aussagen.