Richter glaubt Helge Achenbach nicht

Fragwürdig erscheint, dass der Kunstberater seine Provision angeblich selbst bestimmen konnte.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Es war ein Prozess ohne den Hauptdarsteller. Kunstberater Helge Achenbach (Foto), der seit rund fünf Monaten wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft sitzt, erschien am Dienstag nicht vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dort geht es um viel Geld. 19,3 Millionen Euro Schadensersatz fordern die fünf Kinder des Aldi-Erben Berthold Albrecht von dem 62-Jährigen. Durch nicht abgesprochene Zusatz-Provisionen und gefälschte Rechnungen soll Achenbach beim Verkauf von Kunst und Oldtimern in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

2007 hatte Achenbach (Foto) den Aldi-Erben kennengelernt. Er unterstützte Albrecht dabei, eine Kunst— und Oldtimer-Sammlung als Geldanlage aufzubauen. Der Düsseldorfer sollte als Experte dafür sorgen, dass günstige Preise ausgehandelt werden. Der Milliardär hatte offenbar Sorge, dass man ihm bei den Verhandlungen zu viel Geld aus der Tasche ziehen könne.

21 Kunstwerke im Gesamtwert von 33,6 Millionen Euro und elf kostbare Oldtimer für 63,3 Millionen Euro soll der Kunstberater über seine beiden Firmen „State of the Art“ und die Achenbach-Kunstberatung an Albrecht vermittelt haben.

Nach dem Tod des Milliardärs fand die Familie heraus, dass Achenbach höhere Provisionen als die abgesprochenen fünf Prozent für Kunst und drei Prozent für Oldtimer kassiert haben soll. Außerdem waren Rechnungen gefälscht worden. So wurde ein Bild von Takashi Murakami, das in Dollar bezahlt worden war, von dem Kunstberater in Euro abgerechnet.

Achenbach hatte behauptet, das sei mit dem Aldi-Erben so abgesprochen gewesen. Er habe für die Ankäufe rund um die Welt reisen müssen und erhebliche Kosten gehabt. Darum habe Albrecht ihm gestattet, nach eigenem Ermessen höhere Preise abzurechnen. Er habe die hohen Ausgaben vor Ehefrau Babette verbergen wollen. Das alles sei nur mündlich vereinbart worden.

Der Vorsitzende Richter Joachim Matz machte am Dienstag deutlich, dass er diese Geschichte nicht glaubt. Es sei „konterkarierend“, wenn Achenbach auf der einen Seite die günstigsten Preise erzielen sollte, aber im Gegenzug seine Provisionen selbst bestimmen konnte.

Spätestens kurz vor seinem Krebs-Tod hätte Albrecht — so sieht es das Gericht — auch seine Familie davon informiert, dass es für die Sammlung angeblich ein Rückkaufsrecht plus vier Prozent Zinsen geben soll. Auch für diese Abmachung zwischen Albrecht und Achenbach gibt es keine Unterlagen.

Der Anwalt des Kunstberaters will nun Zeugen benennen, die von den Absprachen der beiden Männer gewusst haben. Wer das ist, wurde am Dienstag allerdings noch nicht mitgeteilt. Bis zum 20. Januar will das Gericht eine Entscheidung treffen.