Homebanking: 325.000 Euro geklaut
Firmenchef prozessiert gegen die Sparkasse. Doch die hält ihr System für sicher und will den Schaden nicht ersetzen.
Düsseldorf. Viele Kunden erledigen ihre Geldgeschäfte inzwischen per Online-Banking von zu Hause. Doch die Methoden von Internet-Gangstern werden immer raffinierter. Der Geschäftsführer einer Düsseldorfer Firma für Kosmetik-Rohstoffe hat jetzt die Stadtsparkasse verklagt. Er fordert 325 000 Euro zurück, die ihm vom Konto abgebucht worden sind. „Das System hast enorme Sicherheitsmängel“, behauptet der 38-Jährige.
Der Unternehmer lässt sich so genannte Tan-Nummern von der Sparkasse auf sein Mobil-Telefon schicken. Das sind Codes, mit denen man dann im Internet Buchungen auf dem Konto durchführen kann. Angeblich ist eine der Tan-Nummern Kriminellen in die Hände gefallen.
Der 38-Jährige behauptet, er habe die SMS mit dem Code nicht gesehen. Was damit passierte, war allerdings verheerend. Den Betrügern gelang es, die Mobilfunknummer im System zu verändern. Innerhalb von zwei Tagen wurden von dem Konto der Firma 47 verschiedene Beträge nach Portugal, Italien, Spanien und China verschoben, insgesamt waren es 325 000 Euro. Das Geld ist spurlos verschwunden.
Die Sparkasse allerdings will für den Schaden nicht aufkommen. Als der Geschäftsführer den Schaden meldete, soll er einem Mitarbeiter gesagt haben, dass er die Tan-Nummer selbst weitergegeben hat. Es gibt Banden, die sich am Telefon als Mitarbeiter von Geldinstituten ausgeben und durch geschickte Fragestellung erreichen, dass solche Codes herausgegeben werden.
Der Firmenchef allerdings bestreitet das energisch: „Die Sparkasse tut so , als wäre ich ein Vollidiot.“ Er habe in den vergangenen Monaten große Schwierigkeiten gehabt, sein Unternehmen mit sechs Angestellten vor der Insolvenz zu retten. Abgesehen von der Tan-Nummer sieht er noch ein weiteres Versäumnis. Die Sparkasse hätte an den merkwürdigen Konto-Bewegungen erkennen müssen, dass da etwas nicht stimmt. So habe er noch nie Geschäfte mit China gemacht.
Sparkassen-Sprecher Gerd Meyer sieht dem Ausgang des Verfahrens sehr gelassen entgegen: „Unser Verfahren wird auch von vielen anderen Geldinstituten genutzt und gilt als sicher.“ Bei ähnlichen Beschwerden habe sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass Kunden unvorsichtig mit ihren Daten umgegangen sind.
Wie das Verfahren ausgeht, ist völlig offen. Es könnte aber dann von grundsätzlicher Bedeutung für ähnliche Fälle sein. Zum nächsten Verhandlungstag wird möglicherweise der Sparkassen-Mitarbeiter als Zeuge vorgeladen, dem der Unternehmer den Daten-Diebstahl gemeldet hat. Am 6. Mai wird der Prozess fortgesetzt.
Im vergangenen Jahr gab es übrigens 1938 Strafverfahren wegen Internet-Betruges, 80 mehr als 2013.