Düsseldorf IDR will fünf Millionen Euro von Ex-Chef Pröpper

Die städtische Bautochter begründet ihre Forderung unter anderem mit Verlusten bei der Sanierung von Schloss Eller.

Düsseldorf. Die städtische Immobilientochter IDR (Industrieterrain Düsseldorf Reisholz AG) verklagt ihren Ex-Vorstand Heinrich Pröpper auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Am Freitag hat der Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen.

Die IDR begründet die Forderung mit wirtschaftlichen Verlusten bei der Verpachtung der Tiefgarage am Grabbeplatz und bei der Sanierung des Schlosses Eller. In beiden Fällen wirft sie Pröpper vor, als Chef der städtischen Bautochter massive Fehler gemacht zu haben. Sie will, dass Pröpper dafür haftet. Doch das geht nur, wenn ihm pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Und das, so sagte die Vorsitzende Richterin, könnte bei der Sanierung des Schlosses Eller der Fall sein: Die IDR, mit Heinrich Pröpper als Chef, übernahm das Projekt, sowohl das Haupthaus als auch das Nebengebäude zu sanieren. „Das Konzept, sah vor, zunächst das Haupthaus als Eventlocation nutzbar zu machen und mit dem Gewinn die Sanierung des sogenannten Wirtschaftshofs zu stemmen“, sagte Pröpper am Freitag vor Gericht. Doch der Plan änderte sich: Der Kostenrahmen wurde allein mit der Sanierung des Hauptgebäudes (vier Millionen Euro) gesprengt, im Nebengebäude kam eine desaströse Bausubstanz zum Vorschein. „Wir wollten das Gebäude abreißen und neu bauen“, sagte Pröpper. Er habe den damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dirk Elbers, über die Planänderung informiert — nicht aber den Aufsichtsrat. „Vieles, was im Aufsichtsrat besprochen wurde, sickerte damals an die Presse durch. Das sollte vermieden werden“, sagte Pröpper. Das könnte ihm nun zum Verhängnis werden. Denn: Seine Pflicht wäre es gewesen, diese Information an den Aufsichtsrat weiterzugeben.

Juristisch hat Pröpper schon einiges mitgemacht: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, städtische Amtsträger, Bedienstete und Politiker mit Wein oder Champagner beschenkt zu haben. Das OLG entlastete ihn schließlich. Von der ursprünglichen Anklage bleibt jedoch noch der Vorwurf der besonders schweren Untreue übrig: Das betrifft einen Beratervertrag für den damaligen CDU-Ratsherrn und IDR-Aufsichtsrat Harald Wachter. Für Rechnungen in Höhe von 71 400 Euro soll keine nennenswerte Leistung erbracht worden sein. Der Prozess beginnt am 26. Februar.