Gericht Kassierte Rechtsanwalt das zehnfache Honorar?
Zivilstreit um Beratungsgespräch für 3510 Euro.
Düsseldorf. Um sich nach dem Tod des Vaters in Sachen Erbrecht zu informieren, suchten zwei Medizinerinnen den Rat eines Rechtsanwaltes. Einmal fand ein persönliches Gespräch statt, dann wurde noch vier Mal telefoniert. Die stolze Rechnung: 3510 Euro und 29 Cent. Darum wird nun vor dem Zivilgericht gestritten, denn die beiden Damen fühlen sich über den Leisten gezogen. Nach der Honorarordnung für Rechtsanwälte hätte der Jurist das Neun- bis Zehnfache des erlaubten Satzes kassiert.
Beraten ließen sich die Frauen, weil der Vater ihnen ein Haus im Wert von 180 000 Euro hinterlassen hatte, das allerdings noch belastet war. Der Rechtsanwalt sollte beurteilen, ob es sinnvoll ist, das Erbe anzunehmen. Der Anwalt der Ärztinnen erklärte, dass die persönliche und telefonische Beratung insgesamt nur 90 Minuten gedauert habe. Danach seien 285 Euro als Honorar angemessen gewesen.
Der beklagte Anwalt wiederum behauptet, er habe 143 Minuten beraten. Außerdem legte er einen Honorarvertrag vor, den die beiden Damen unterschrieben hatten. Danach werde die Rechnung nach dem Wert des „Beratungs-Gegenstands“, also des Hauses, erstellt.
Dieser Vertrag sei für die Schwestern undurchschaubar gewesen. Außerdem sei er sittenwidrig, weil er gegen die Honorarordnung für Rechtsanwälte verstoße. Dafür will die Zivilrichterin aber noch weitere Belege haben. Das Urteil will sie am 20. August verkpnden.