Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte gegen die Demonstrationen Position bezogen, den Bürgern von einer Teilnahme abgeraten, zu einer Gegendemo aufgerufen und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude demonstrativ löschen lassen. Damit habe er seine Neutralitätspflicht verletzt.
"Ich freue mich, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wurde und die Causa Dügida damit erledigt ist. Einer möglichen Berufung sehe ich gelassen entgegen. Die Äußerungen des Gerichts, die nicht entscheidungserheblich sind, betrachte ich als die Privatmeinungen der urteilenden Richter, die ich nicht teile und daher auch nicht kommentieren möchte", sagte Geisel am Freitag.