19-Jährige war nicht auf dem Rollfeld Klima-Kleber-Aktion am Düsseldorfer Flughafen – erstes Verfahren eingestellt
Düsseldorf · Eine 19 Jahre alte Aktivistin kommt ungeschoren davon – die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat.
Knapp fünf Monate nach einer Aktion der „Letzten Generation“ auf dem Rollfeld des Düsseldorfer Flughafens ist eine erste Aktivistin aus dem Schneider: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die 19-Jährige eingestellt. Die junge Frau habe sich „nach dem Ergebnis der Ermittlungen weder auf das Flughafengelände begeben, noch einen Zaun beschädigt. Straftaten lagen somit nicht vor“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Paderborn auf Anfrage.
Die Behörde in Westfalen hatte das Verfahren aus Düsseldorf übernommen, weil die ehemals Beschuldigte unter 21 Jahre alt ist – und damit unter das Jugendstrafrecht fällt. Damit ist immer die Staatsanwaltschaft am Wohnort zuständig, nicht die am Tatort (also Düsseldorf). Aus diesem Grund wurden auch noch zwei weitere Ermittlungsverfahren weiter gereicht, die aber noch laufen. In Düsseldorf selbst liegen noch sieben weitere Verfahren gegen Beschuldigte, die älter als 21 sind.
Den ursprünglich zehn Aktivisten wurde beziehungsweise wird Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen. Am 13. Juli gegen 6 Uhr morgens hatte die „Letzte Generation“ Stacheldraht durchschnitten, so den Zaun überwunden und sich auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Flughafen-Security war binnen Minuten vor Ort – aber bis die Polizei alle Aktivisten vom Boden lösen konnte, vergingen Stunden.
48 Flüge fielen aus, zwei mussten umgeleitet werden. Den ganzen Tag gab es Verspätungen. Während sich die Staatsanwaltschaft um die eventuellen strafrechtlichen Folgen kümmert, wollen der Flughafen und mehrere Airlines Schadenersatz von den Aktivisten einklagen.
Flughafen und mehrere Airlines wollen auf Schadenersatz klagen
Der Flughafen hat schon ausgerechnet, was er haben will – hält die Summe aber geheim. Sie ist vermutlich nicht so hoch wie der Schaden von Eurowings und Co. Die Fluglinien sprechen ebenfalls nicht öffentlich über ihre möglichen Ansprüche.
Vor zivilrechtlichen Schritten werden die Unternehmen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten. So scheint jetzt schon klar, dass man die 19-Jährige wohl nicht zur Kasse bitten kann. Auch die Bundespolizei wird keine Rechnung schicken – wie sie es nach ähnlichen Aktionen am Berliner Flughafen getan hatte. Denn: In Düsseldorf habe die lokale Polizei die Federführung bei dem Einsatz gehabt, so eine Sprecherin der Bundespolizei. Die rechtliche Grundlage aber, dass die Düsseldorfer Polizei überhaupt Gebühren wegen Klima-Kleber-Einsätzen erheben könnte, wurde erst Monate nach der Aktion am Airport eingeführt.