Kommissar als „Urlaubs-Betrüger“
52-jähriger Polizist hatte Dienstpläne im Nachhinein gefälscht, um Brückentage zu bekommen. Neun Monate auf Bewährung.
Düsseldorf. Werner B. (Name geändert) war auf der Altstadtwache für die elektronische Zeiterfassung und die Dienstpläne seiner Kollegen zuständig — und auch für seinen eigenen. Den allerdings manipulierte der 52-Jährige kräftig, um sich zusätzlichen Urlaub und Brückentage zu ergaunern. Am Mittwoch gab es dafür die Quittung vom Amtsgericht. Der Oberkommissar wurde wegen Computerbetruges zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Mehr als eineinhalb Jahre lang soll der Wachführer gemogelt haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat Werner B. in 25 Fällen seinen Dienstplan nachträglich geändert. Wo ursprünglich „dienstfreie Tage“ standen, ersetzte der 52-Jährige die Eintragung durch „krank“.
Dadurch stand ihm dann ein neuer Urlaubstag zu. Auf die Art und Weise wurden dem Polizisten 508 Arbeitsstunden und elf zusätzliche Urlaubstage gutgeschrieben. Dadurch entstand dem Staat ein Gesamtschaden von 10 429 Euro.
Vor Gericht tat sich Werner B. am Mittwoch schwer, denn eine ganze Reihe seiner Kollegen waren erschienen, um als Zeugen auszusagen. Nach langer Beratung mit seiner Rechtsanwältin entschloss er sich schließlich, ein Geständnis abzulegen.
Zum Motiv konnte der 52-Jährige wenig sagen. Er habe mitbekommen, wie einfach es sei, Dienstpläne nachträglich zu ändern. Und dass es niemanden gebe, der das kontrolliert. Seine Position als Wachleiter habe er dann vor allem dazu genutzt, um sich Brückentage zu verschaffen.
Staatsanwalt Andreas Stüve kritisierte, dass es bei der Polizei offenbar kein Vier-Augen-Prinzip bei den Dienstplänen gebe. Werner B. wurde nicht nur zu der Haftstrafe verurteilt. Er muss außerdem 5000 Euro an die Staatskasse zahlen. Außerdem muss der 52-Jährige mit einem Disziplinarverfahren bei der Polizei rechnen. Ab einem Jahr Haft wäre er sofort aus dem Dienst entlassen worden.